Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes: Mehr Transparenz für Stromkunden geplant

Zu sehen ist ein Straßenschild mit der Aufschrift Ökostrom. Dieser soll nun in der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes transparenter werden.Foto: stock.adobe.com / ferkelraggae
Erlangt der Vorschlag Gesetzeskraft, würde künftig auf jeder Rechnung klarer, woher der Versorger seinen Strom bezieht.
Die Ökostrom-Branche begrüßt einen Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums zur Kennzeichnung von Stromprodukten, der in der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes vorgesehen ist. Künftig sollen Versorger auf den Stromrechnungen ihren tatsächlichen Energieeinkauf transparenter angeben.

Auf jeder Stromrechnung wird heute ein großer Anteil Ökostrom ausgewiesen. Für die meisten Tarife kauft der Versorger für seine Kunden aber viel weniger oder sogar gar keinen Strom aus Erneuerbaren Energien ein. Die Ökostrom-Pioniere LichtBlick, EWS Schönau, Greenpeace Energy und Naturstrom begrüßen deshalb einen Gesetzentwurf zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes aus dem Bundeswirtschaftsministerium, der mehr Transparenz für Stromkunden schaffen will.

Die Stromkennzeichnung ist für Verbraucherinnen und Verbraucher ein Buch mit sieben Siegeln. Grund dafür ist die geltende Kennzeichnungspflicht. Sie vermischt Angaben zum Stromeinkauf des Versorgers mit einem rechnerisch ermittelten Wert, wie viel EEG-Strom Kunden über die Zahlung der EEG-Umlage finanzieren.

Alte Forderung der Ökostrom-Pioniere

Mit der bevorstehenden Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes schlägt das Wirtschaftsministerium nun eine Reform der Kennzeichnung vor. Künftig sollen Versorger auf Stromrechnungen ihren tatsächlichen Energieeinkauf transparenter darstellen. Das hatten die Ökostrom-Pioniere schon seit längerem gefordert. Künftig sollen Kunden besser nachvollziehen können, aus welchen Quellen ihr Versorger den Strom einkauft.

„Herkömmliches Fleisch darf auch nicht als Bio-Fleisch gekennzeichnet werden. Auch beim Strom muss künftig draufstehen, was drin ist. Wir freuen uns, dass die Bundesregierung jetzt aktiv wird“, sagt Ralf Schmidt-Pleschka, Koordinator Klima- und Energiepolitik von LichtBlick. „Mit der neuen Ausgestaltung des Unternehmensmixes würde künftig auf jeder Rechnung klarer, woher der Versorger seinen Strom bezieht. Kein Anbieter kann sich dann mehr mit fiktivem EEG-Strom grünwaschen”, sagt Peter Ugolini-Schmidt, Energiepolitischer Sprecher der Elektrizitätswerke Schönau (EWS).

Scharfe Kritik üben die Unternehmen an einem Vorstoß des Lobbyverbandes BDEW. Demnach müssten Versorger künftig selbst für reine Ökostrom-Produkte nur noch zum Teil Strom aus Erneuerbaren Energien einkaufen. „Der BDEW-Vorschlag würde das Greenwashing noch verschlimmern. Solchen Versuchen, Verbraucherinnen und Verbraucher zu täuschen, muss das Ministerium eine klare Absage erteilen“, fordert Marcel Keiffenheim von Greenpeace-Energy.

„Mit seriösen Ökostromprodukten können Verbraucher*innen die Energiewende in Deutschland vorantreiben. Dieser Mehrwert muss auch klar ersichtlich sein. Dafür ist die gesetzlich vorgegebene Stromkennzeichnung ein wichtiger Faktor. Mit dem Vorschlag der Bundesregierung wird besser ersichtlich, ob Strom aus Kohle, Atom oder erneuerbaren Quellen stammt. Das begrüßen wir”, so Oliver Hummel, für die Energiebelieferung zuständiger Vorstand bei Naturstrom.

9.2.2021 | Quelle: Naturstrom | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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