Energiewirtschaftsgesetz-Novelle soll Aufbau einer Wasserstoffnetzinfrastruktur ermöglichen

Paragraf im Sonnenschein als Symbol für das Energiewirtschaftsgesetz.Foto: Robert Kneschke - stock.adobe.com
Mehr Licht als Schatten? Die Meinungen zum Entwurf des Energiewirtschaftsgesetzes sind unterschiedlich.
Das Bundeskabinett hat den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie vorgelegten Entwurf für das Energiewirtschaftsgesetz beschlossen. Es soll unionsrechtliche Vorgaben beim Verbraucher-Schutz umsetzen und reine Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht regulieren.

„Mit dem Energiewirtschaftsgesetz setzen wir ein klares Zukunftssignal für die Energiewelt von morgen“, sagt Bundeswirtschaftsminister Altmaier. „Wir stärken die Verbraucherrechte und ermöglichen es, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig Angebote für einen dynamischen Stromtarif erhalten können. Dynamische Stromtarife werden mit steigender E-Mobilität eine wachsende Bedeutung erhalten. So kann es für Verbraucher zum Beispiel günstiger sein, das Elektroauto nachts zu laden statt kurz nach Feierabend. Zum zweiten steigen wir ein in die Regulierung von Wasserstoffnetzen. Wasserstoff ist ein Schlüsselrohstoff für eine erfolgreiche Energiewende. Der Markthochlauf wird aber nur dann gelingen, wenn auch die dafür notwendige Wasserstoffnetzinfrastruktur steht. Dafür setzen wir mit der Novelle den notwendigen ersten regulatorischen Rahmen.“

Der Gesetzentwurf dient der vollständigen Umsetzung der EU-Strombinnenmarktrichtlinie in nationales Recht. Ein zentrales Element sind EU-Vorgaben zur Stärkung der Marktposition der Verbraucher und zu ihrem Schutz. Aus diesem Grund werden die Verbraucher-Vorschriften im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) substanziell ergänzt. So soll es detailliertere Vorgaben zum Inhalt von Strom- und Gasrechnungen geben sowie eine Regelung zum Angebot von dynamischen Stromtarifen. Das sind Tarife, die den Börsenstromentwicklungen folgen und damit eine Kostenersparnis für den Verbraucher ermöglichen. Auch die Transparenz des Netzbetriebs will das BMWi stärken. Die Rechtliche Grundlagen hierfür hat man im EnWG konzentriert und damit im Gesetz selbst verankert.

Zweites wichtiges Element des Gesetzentwurfs sind die Einstiegsregelungen zur regulatorischen Behandlung reiner Wasserstoffnetze im EnWG. Sie dienen als Rahmen für einen zügigen und rechtssicheren Einstieg in den schrittweisen Aufbau einer nationalen Wasserstoffnetzinfrastruktur. Im Gesetzentwurf enthalten sind Regelungen zur Netzregulierung sowie Regelungen, die eine Umstellung auch bestehender Erdgasleitungen auf reinen Wasserstoff erleichtern sollen. Sie bilden einen wichtigen Grundstein für den weiteren Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft in Deutschland.

BDEW übt Kritik

„Der zügige Aufbau einer zukunftsfähigen Wasserstoffinfrastruktur kann mit den vorgeschlagenen Regelungen aber nicht gelingen“, kritisiert Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Anstatt Wasserstoffnetze in den etablierten und bekannten Regulierungsrahmen für das Gasnetz zu integrieren, ist im Gesetzentwurf eine getrennte Regulierung von Gas- und Wasserstoffnetzen vorgesehen. Eine solche zweigleisige Regulierung verhindert eine aufeinander abgestimmte Entwicklung von Gas- und Wasserstoffinfrastrukturen und setzt keinen verlässlichen Rahmen für Investoren und Marktteilnehmer.“

Darüber hinaus lässt der Energiewirtschaftsgesetz-Entwurf nach Ansicht des BDEW die konkrete Ausgestaltung der Wasserstoffnetzregulierung und die Langfristperspektive offen. Dabei sei gerade bei langlebigen Netzinfrastrukturen ein verlässlicher Investitionsrahmen enorm wichtig. Investoren müssten Planungssicherheit haben, Unsicherheiten minderten das Investitionsgeschehen.

Potenzial von Batteriespeichern im Energiemarkt behindert

Gelungen und zielführend bewertet Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft e.V. (bne) die Einführung von Planungsregionen im Rahmen der Netzausbauplanung: „Damit ließe sich endlich eine effiziente Netzbetreiberübergreifende Planung erreichen. Leider wird dieser gute Ansatz durch die auch hier verfehlte „De-Minimis“-Regelung im Keim erstickt. Denn dadurch werden über 90 % der Netzbetreiber gleich wieder ausgenommen – und zwar gerade jene, auf die es eigentlich ankommt.“ Schlecht gelöst ist laut Busch die Umsetzung der Regelungen zur marktgestützten Beschaffung von Flexibilitätsdienstleistungen durch die Netzbetreiber, da diese Möglichkeit nicht klar genug priorisiert wird. Auch die Umsetzung der weitreichenden Vorgaben zu aktiven Kunden in der EU-Richtlinie ist unvollständig und verhindert somit, dass Batteriespeicher ihr ganzes Potenzial im Energiemarkt anbieten können.“

Den Gesetzentwurf für die Novelle vom Energiewirtschaftsgesetz ist unter dem nebenstehenden Link zu finden.

11.2.2021 | Quelle: BMWi, BDEW, bne | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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