Koalition vertagt erneut Ausbaupfade für Photovoltaik und Windenergie

Zu sehen ist eine eingezäunte PV-Großanlage als Symbol für die Verschleppung der Ausbaupfade für Photovoltaik und Windenergie durch die Bundesregierung.Fabian – stock.adobe.com
Wie viel Photovoltaik in Deutschland in den kommenden Jahren zugebaut werden soll, ist weiterhin offen.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) bemängelt die fehlende Anhebung der Ausbaupfade für erneuerbare Energien bei der Einigung der Regierungskoalition zur Energie- und Klimapolitik. Die von der Bundesregierung geplanten Vereinfachungen beim Repowering von Windenergie-Anlagen an Land stoßen dagegen auf Zustimmung von Seiten des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

Die Bundesregierung hat sich zu Beginn der letzten Sitzungswoche auf letzte, noch offene Eckpunkte des Energie- und Klimapakets geeinigt, das Bundestag und Bundesrat noch in dieser Legislaturperiode von beschließen sollen. Neben einigen positiven Beschlüssen bemängelt der BEE, dass die Koalition die Anhebung der Ausbaupfade für Photovoltaik und Windenergie lediglich durch Sonderausschreibungen für 2022 festgeschrieben hat. „Die Kernaufgabe, um die neu festgelegten Klimaschutzziele zu erreichen, ist die Festlegung ambitionierter Ausbaupfade für die erneuerbaren Technologien bis zum Jahr 2030. Die Verschiebung dieser Aufgabe in die nächste Legislaturperiode wird der Schlüsselrolle der Erneuerbaren Energien als Klimaschützer Nummer 1 nicht gerecht“, so BEE-Präsidentin Simone Peter.

Erleichterungen für Windenergie

Auch wenn es keine Ausbaupfade für Photovoltaik und Windenergie gibt, soll es dennoch Erleichterungen in den Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen geben. „Einen großen Anteil schultert die Windenergie an Land, sie ist das Lasttier der Energiewende. Um die Ausbauziele zu erreichen, werden wir alle zur Verfügung stehenden Flächen für Windenergieanlagen optimal nutzen und damit leistungsstärkere, effizientere Anlagen bauen müssen. Die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag haben diese Notwendigkeit erkannt und mit ihrer heutigen Einigung einige wichtige Hürden abgebaut“, sagt die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae.

Bislang geht das Genehmigungsrecht davon aus, dass man alle Windenergieanlagen auf der „grünen Wiese“ errichtet und diese somit nur zu Mehrbelastungen führen können. Dies ist bei Repowering-Vorhaben nicht der Fall, da man die betreffenden Standorte seit Langem für die Windenergie nutzt und eine Erneuerung der Anlagen mit spürbaren Vorteilen für Anwohner und Natur verbunden sein kann. Dies will man nun im Genehmigungsverfahren ausdrücklich berücksichtigen.

„Damit kann es gelingen, ertragreiche Standorte, die seit über 20 Jahren bestehen und zu großen Teilen von den Anwohnerinnen und Anwohnern akzeptiert sind, zu erhalten und mit neuen effizienteren Anlagen noch besser nutzen zu können – bei gleichzeitiger Reduzierung der Anlagenzahl“, so Andreae. Entscheidend sei, dass diese neuen Regelungen nun zeitnah in Kraft treten können. „Wir appellieren daher an die Länder, im Anschluss an die Verabschiedung des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag diesem im Bundesrat schnellstmöglich zuzustimmen“, so die BDEW-Hauptgeschäftsführerin.

Details zur Einigung der Regierungskoalition zur Energie- und Klimapolitik sind unter dem nebenstehenden Link zu finden.

23.6.2021 | Quelle: BEE, BDEW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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