Verbände: Regierung soll RED II unverzüglich umsetzen

Horst Seide zeigt Zuckerrübenreste auf seinem Hof.Foto: Oliver Ristau
Auch Zuckerrübenreste, wie sie hier Energiewirt und Präsident des Fachverband Biogas, Horst Seide, präsentiert, kommen für Biokraftstoffe zum Einsatz. Unklar ist, wie sie künftig mit RED II auf die Treibhausgasminderung angerechnet werden.
In einem gemeinsamen Brief an Bundesumweltministerin Schulze kritisieren 13 deutsche Agrar-, Energie- und Forstverbände, dass die längst in Kraft getretene Erneuerbare Energien Richtlinie II (EU) 2018/2001 (RED II) noch nicht umgesetzt ist. Der Stichtag war der 1. Juli 2021.

13 Verbände aus dem Bereich der Bioenergie fordern von der bundesdeutschen Regierung, die RED II unverzüglich umgesetzen. Die EU-Richtlinie ist unter anderem wichtig, um Agrar- und Reststoffe energetisch verwerten zu können. Dazu haben die Verbände einen Brief an Bundesumweltministerin Svenja Schulze geschickt. Darin fordern sie die Bundesregierung auf, „die Nachhaltigkeitsverordnungen umgehend zu verabschieden und für Rechtssicherheit zu sorgen.“

Hintergrund ist die zum 1. Juli 2021 neu in Kraft getretene Erneuerbare Energien Richtlinie II (EU) 2018/2001 (RED II). Spätestens bis zum. 1. Juli 2021 hätte die nationale Umsetzung durch Änderung der Biomassestrom- und Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung abgeschlossen sein müssen. „Die Branche steht zur Nachhaltigkeit und kann nicht nachvollziehen, weshalb mehr als zweieinhalb Jahre nach Verabschiedung der RED II auf europäischer Ebene immer noch keine innerhalb der Bundesregierung abgestimmten Verordnungen vorliegen“, betonen die Verbände in dem Schreiben.

Unklar, welche Quoten 2022 gelten

Die Bioenergie muss als einzige erneuerbare Energieform zertifizierte Nachhaltigkeitskriterien im Rohstoffanbau und Treibhausgasminderung gegenüber fossiler Energie einhalten. Die Verbände weisen in ihrem Schreiben auf den Nachweis der Nachhaltigkeit als Voraussetzung für die Anerkennung als förderfähige und klimafreundliche Energieform hin. Dies betreffe konkrete Vorgaben im europäischen Emissionshandel, im EEG oder zur Anrechnung auf die Treibhausgasminderungsquote im Verkehr.

Die Verbände machen die Bundesregierung in ihrem Schreiben für den zeitlichen Verzug verantwortlich. „Zudem erwartet die Branche eine verbindliche Zusage der Bundesregierung, dass die von ihr zu verantwortenden Verzögerungen bei der BioSt-NachV und BioKraft-NachV nicht zum Nachteil der Bioenergie ausfallen werden.“

Als Konsequenz aus der unsicheren Lage und der Verschleppung bei der Umsetzung fordert die Bioenergiebranche deshalb praxisgerechte Übergangsfristen und rechtlich verbindliche Klarstellungen. „Je später die Verordnungen in Kraft treten, desto länger müssen die Übergangsfristen ausfallen“, heißt es. „Aktuell wird der Rohstoff geerntet, der in den kommenden Monaten bzw. für das Jahr 2022 als Grundlage für die Produktion und Anrechnung von Biokraftstoffen bzw. auf die Treibhausgas-Quotenverpflichtung dient. Es bedarf daher dringend einer verbindlichen Mitteilung, wie mit der Ernte 2021 umzugehen ist.“

Umsetzungsfrist bis 2023 gefordert

Um einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf zur Umsetzung der noch unbekannten Verordnungen zu haben, fordern die Verbände eine Umsetzungsfrist bis 1.1.2023. Dazu komme das Unternehmen, die Strom aus fester und gasförmiger Biomasse produzieren, neu in den Geltungsbereich der RED II fallen.

Die Bioenergieverbände weisen zudem auf die stets konstruktive Rolle der Branche bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien der RED II hin. Sie hätte diese mit der Schaffung von eigenen Nachhaltigkeitszertifizierungssystem wie REDcert für Kraftstoffe oder SURE für feste und gasförmige Bioenergie unterstützt.

Der Brief an Bundesumweltministerin Schulze wird verschiedenen Verbänden getragen. Das sind die folgenden: Bundesverband Bioenergie (BBE), AGDW – Die Waldeigentümer, Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe), Bundesverband Dezentraler Ölmühlen und Pflanzenöltechnik (BDOel), Deutscher Bauernverband (DBV), Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH), Deutscher Raiffeisenverband (DRV), Familienbetriebe Land und Forst, Fachverband Biogas (FVB), Holzenergie-Fachverband Baden-Württemberg (HEF), Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe (MVaK), Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP), Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB).

Bereits im Frühjahr diesen Jahres hatte sich die Branche in einem dringenden Schreiben an das Ministerium gewandt. Darin hatte sie auf die Verschleppung der Umsetzung hingewiesen und die Vorlage der Nachhaltigkeitsverordnungen eingefordert.

17.8.2021 | Quelle: Bundesverband Bioenergie | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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