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Depositphotos | MarkoAliaksandr

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EU will Solarmodule für Photovoltaik-Dachanlagen von Mehrwertsteuer befreien

Der Europäische Rat hat einen Vorschlag zur Änderung der EU-Vorschriften für Mehrwertsteuersätze gebilligt, um den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Festlegung der Sätze zu geben.

Im Falle der Annahme des Vorschlags würden Solarmodule für Wohnzwecke und Anwendungen im „öffentlichen Interesse“ in die Liste der Waren und Dienstleistungen aufgenommen, für die eine Mehrwertsteuer von maximal fünf Prozent erhoben werden kann.

Der Europäische Rat erklärte am Dienstag, er habe eine Einigung über einen Vorschlag zur Aktualisierung der EU-Vorschriften bezüglich der Mehrwertsteuer erzielt. Wenn wenn er angenommen wird, könnte er der europäischen Photovoltaik-Branche einen kräftigen Schub verleihen. „Die neuen Regeln spiegeln die aktuellen Bedürfnisse der Mitgliedstaaten und die derzeitigen politischen Ziele der EU, die sich seit der Einführung der alten Regeln erheblich verändert haben, wider“, so der Rat in seiner Erklärung. „Die Aktualisierungen stellen sicher, dass die Mitgliedstaaten gleichbehandelt werden und geben ihnen mehr Flexibilität bei der Anwendung von ermäßigten Sätzen und der Null-Mehrwertsteuer.“

Wenn das Europäische Parlament zustimmt, wird der Vorschlag des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze formell angenommen. Nach den neuen Bestimmungen steht es den Mitgliedstaaten frei, einen Mehrwertsteuersatz von null bis fünf Prozent auf eine begrenzte Liste von Gegenständen und Dienstleistungen anzuwenden. Solarmodule sollen nun in eine der sieben Kategorien, die von der Mehrwertsteuer befreit werden können, aufgenommen werden. Das Dokument legt fest, dass die Mehrwertsteuerbefreiung für die „Lieferung und Installation von Solarmodulen auf und neben Privatwohnungen, Wohngebäuden sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für Tätigkeiten im öffentlichen Interesse genutzt werden“, gelten kann. Auch Elektrofahrräder und Abfallrecycling-Dienste sind zum Beispiel in der Liste enthalten.

Der Rat erklärte, dass die Aufnahme von Photovoltaik-Modulen in die Liste angemessen sei, da dies im Einklang mit den EU-Umweltverpflichtungen zur Dekarbonisierung und dem Green Deal stehe.  „Um den Übergang zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu unterstützen und die Selbstversorgung der Union mit Energie zu fördern, ist es notwendig, den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, den Zugang der Endverbraucher zu grünen Energiequellen zu verbessern“, heißt es in der Erklärung des Rates, die dem begleitenden Dokument zu dem Vorschlag enthalten ist.

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „pv-magazine“ (Emiliano Bellini) 2021 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung weiterverbreitet werden!| „pv magazine“ 04/2020 | Online bestellen!

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