Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Baudenkmäler

Landesdenkmalschutzgesetz ermöglicht Nutzung erneuerbarer Energien

Für den Klimaschutz braucht es jedes Dach – auch die denkmalgeschützter Häuser. Foto: Harlekin-Graphics/stock.adobe.com

Seit 1. Juni 2022 gilt das Landesdenkmalschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen, welches besagt, dass Denkmalbehörden im Land erstmals auch Klimaschutzbelange und den Einsatz erneuerbarer Energien angemessen berücksichtigen müssen.

„Wir sind froh über das steigende Interesse, auch Baudenkmäler für Erneuerbare Energien zu nutzen. Das zeigt, dass die Gesetznovelle überfällig gewesen ist“, betont der Geschäftsführer vom Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW), Christian Mildenberger in einem ersten Zwischenfazit, „das neue Gesetz ist kein Freifahrtschein. Aber Photovoltaik, Solarthermie und denkmalangepasste energetische Sanierungen können diese alten, geschützten Gebäude nicht nur wirtschaftlicher machen und bezahlbaren Wohnraum schaffen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.“

Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie bei der Verbraucherzentrale NRW sieht die Gesetznovelle als Chance, dass Besitzer*innen denkmalgeschützter Gebäude langfristig Energiekosten einsparen können.  „Das Interesse an Photovoltaikanlagen hat stark zugenommen und geht mit dem Boom bei der Elektromobilität Hand in Hand. Gut, dass auch Bewohner*innen denkmalgeschützter Gebäude die Möglichkeit erhalten, mit einer Solaranlage ihre Stromkosten zu reduzieren."

In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 82.000 denkmalgeschützte Baudenkmäler. Davon sind etwa 80 Prozent im Besitz privater Denkmaleigentümmer*innen. „Das ist ein nicht unerhebliches Potenzial für die Nutzung erneuerbarer Energien“, betont der LEE NRW-Geschäftsführer, „für den Klimaschutz und die Versorgungssicherheit im Energiesektor brauchen wir landesweit jedes Dach.“

Für den LEE NRW ist das noch unter der vorherigen Landesregierung novellierte Denkmalschutzgesetz ein Baustein einer Solar-Offensive, auf die sich die neue schwarz-grüne Landesregierung verständigt hat. Danach soll es ab dem 1. Januar 2023 eine Solarpflicht für neu gebaute öffentliche Gebäude des Landes geben, 2024 folgen Gewerbeneubauten sowie kommunale Neubauten und 2025 dann private Neubauten. Für alle landeseigenen Liegenschaften gibt es außerdem mit Beginn des kommenden Jahres eine solare Nachrüstpflicht, die möglichst Ende 2025 abgeschlossen sein soll.

Das neue Regierungsbündnis hat im Koalitionsvertrag allerdings darauf verzichtet, ein neues Ziel für den geplanten Solarausbau zu benennen. Die alte Landesregierung hatte in ihrer im vergangenen Dezember überarbeiteten Energieversorgungsstrategie eine Vervierfachung der heute installierten Nennleistung auf 24.000 Megawatt bis zum Jahr 2030 angekündigt. Christian Mildenberger: „Diese Vervierfachung sollte wirklich das untere Ende der Messlatte sein.“ Dafür müssten landesweit jährlich tausende neuer Solaranlagen mit einer Leistung von mehr als 2.000 Megawatt in Betrieb gehen.

Deshalb sei es so wichtig, betont Udo Sieverding, dass auch zunehmend Dächer denkmalgeschützter Gebäude für die Solarenergie genutzt werden: „Dafür setzen wir auf die Unterstützung der Denkmalbehörden. Das neue Gesetz eröffnet neue Möglichkeiten und gibt Anreize zur energetischen Sanierung, aber wirft auch Fragen auf. Die Verbraucherzentrale hilft mit Informations- und Beratungsangeboten.“

Zusammen mit LEE NRW-Geschäftsführer Mildenberger wünscht sich Sieverding, dass das Landesbauministerium als Oberste Denkmalbehörde für die neuen Chancen des novellierten Denkmalschutzgesetzes wirbt: „Ministerpräsident Wüst hat direkt nach seiner Vereidigung erklärt, dass er ein Mehr an Klimaschutz zu seinen vorrangigsten Aufgaben zählt. In diesem Sinne wäre es nur stringent, wenn das Bauministerium eine Kampagne für mehr Solartechnik auf den Dächern denkmalgeschützter Gebäude startet.“

Quelle: Verbraucherzentrale NRW / Delia Roscher

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