BEW: Brüssel gibt grünes Licht für Bundesförderung effiziente Wärmenetze

Fernwärme: Rohre und Solarthermieanlage im Hintergrund. - Symbolbild für die BEW-FörderungFoto: Guido Bröer
Fernwärme und Solarthermie - eine Kombination, die mit der BEW künftig besonders gefördert wird.
Gestern hat die EU-Kommission das beihilferechtliche OK zu der seit Jahren angekündigten Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) gegeben. Ein Fördervolumen von bis zu 2,98 Milliarden Euro hat sich die Bundesregierung für die nächsten sechs Jahre bis zum 30. August 2028 genehmigen lassen.

Mit dem grünen Licht aus Brüssel hat die noch unter der Vorgängerregierung im Bund erarbeitete BEW-Förderung für Ausbau und Dekarbonisierung der Wärmenetze die entscheidende Hürde genommen. Dennoch arbeitet das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) von Robert Habeck offenbar noch an der letztgültigen Fassung der BEW-Förderrichtlinie.

Bis zum Starttermin der BEW, den das Bundeswirtschaftsministerium jetzt für Mitte September ankündigt, haben Habecks Mitarbeiter:innen im Ministerium und im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), offenbar noch einige Hausaufgaben zu erledigen. Beim BAFA soll die BEW das bisherige Förderprogramm Wärmenetze 4.0 ablösen.

40 Prozent Investitions-Zuschuss vom BAFA

Klar ist, dass für den Neubau und einen umfassenden Umbau von Fernwärmenetzen Investitionskostenzuschüsse von 40 Prozent standardmäßig gezahlt werden sollen. In neuen Wärmenetzen gilt als Messlatte für die Förderung ein mindestens 75-prozentiger Anteil von erneuerbaren Energien und Industrieabwärme am Energiemix. Bei Bestandsnetzen muss vor allem die Richtung nachweislich stimmen. Hier gibt es eine Investitionsförderung in gleicher Höhe, wenn Netze auf Basis von erneuerbaren Energien oder Industrieabwärme erweitert, verdichtet und/oder schrittweise dekarbonisiert werden.

Wie bereits das bisherige BAFA-Programm „Wärmenetze 4.0“ ist auch die BEW zweistufig angelegt. Im ersten Schritt fördert das Bundesamt Machbarkeitsstudien beziehungsweise für die Bestandsnetze sogenannte Transformationspläne mit 50 Prozent Zuschuss. In der zweiten Stufe lockt für Investitionen in beispielsweise Erzeugungsanlagen, Leitungsnetze oder Wärmespeicher ein Investitionskostenzuschuss von bis zu 40 Prozent. Zusätzlich kann das BAFA – ausschließlich für Solarthermieanlagen und elektrische Großwärmepumpen – auch Beihilfen zu den Betriebskosten gewähren.

EU-Kommission setzt Bedingungen für BEW

Für diese Betriebskostenbeihilfen formulierte die EU-Kommission allerdings Bedingungen. Beispielsweise muss der Bund die Beihilfen auf Basis der tatsächlich produzierten Kilowattstunden zahlen. Und die deutschen Förderbehörden müssen sicherstellen, dass die Zuschüsse in keinem Fall die Finanzierungslücke im Vergleich zu einem Fossil-Investment übersteigen.

BEW setzt neue Konditionen für die Solarthermie

Zum einen dürfte damit für die Solarthermie das bisherige Fördermodell der bislang etwas irreführend als „ertragsabhängig“ bezeichneten Förderung auf Basis fiktiver Solar-Keymark-Kollektorerträge Geschichte sein. Zum anderen müsste dann auch das Preisniveau fossiler Wärmeerzeugung in die Kalkulation der Fördersätze eingehen. Die Wettbewerbsbehörde der EU betonte jedenfalls in ihrer Mitteilung, das die deutsche Förderbehörde ein jährliches Monitoring durchführen werde, um Überförderung zu vermeiden. Je nach Ergebnis wären die Betriebskostenzuschüsse gegebenenfalls anzupassen. Vor diesem Hintergrund darf man gespannt sein, ob die vom Bundeswirtschaftsministerium gegenüber der Branche bereits vor zwei Jahren genannten Fördersätze von 2 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) für Solarwärme und bis zu 7 ct/kWh für Wärmepumpen noch aktuell sein werden, wenn die BEW-Förderrichtlinie schwarz auf weiß vorliegt.

Bundesregierung und EU-Kommission gehen davon aus, dass mithilfe der BEW-Beihilfen pro Jahr bis 2028 mindestens 681 Megawatt an CO2-freier Erzeugungskapazität entstehen können.

Bislang hat die EU-Kommission ihre Entscheidungsgründe erst vertraulich der Bundesregierung mitgeteilt und dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht. Auf Solarthemen-Anfrage hieß es, die EU-Wettbewerbsbehörde müsse erst noch eine nicht-vertrauliche Version erstellen. Diese werde man zu gegebener Zeit per Internet im State aid register der Generaldirektion Wettbewerb unter der Fall-Nummer SA.63177 finden können.

Fernwärmebranche wartet schon lange auf die BEW

Die deutschen Energieversorgerverbände AGFW und BDEW begrüßen die BEW-Freigabe aus Brüssel. AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch sagt: „Seit zwei Jahren warten die Wärmeversorger in Deutschland händeringend auf das Förderprogramm. Es wird einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Wirtschaftlichkeitslücke beim Einsatz erneuerbarer Energien in Wärmenetzen zu schließen und damit insgesamt die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung vorantreiben.“

Reicht der BEW-Etat für Umbau der Fernwärme?

BDEW-Chefin Kerstin Andreae machte deutlich, dass die finanzielle Ausstattung der BEW knapp bemessen sei. Es sei abzusehen, „dass die geplante Fördersumme von bislang durchschnittlich 500 Millionen Euro pro Jahr über rund sechs Jahre nicht ausreichen wird, um den Bedarf zu decken. Wenn das Instrument erfolgreich angelaufen ist, sollte über den Bundeshaushalt mindestens eine Milliarde Euro jährlich bereitgestellt werden.“

3.8.2022 | Autor: Guido Bröer
© Solarthemen Media GmbH

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