Hausratversicherung der DEVK umfasst jetzt auch die Balkon-Solaranlage

Die DEVK versichert die Balkon Solaranlage bis 600 Watt Leistung ohne Aufpreis in der Hausratversicherung und der Privathaftpflichtversicherung.Foto: PluginEnergy
Die fachgerechte Installation einer Stecker-PV-Anlage kann man selbst vornehmen, wenn man sich an die Herstellerangaben hält.
Mini-PV-Anlagen liegen im Trend. Die DEVK versichert diese Solaranlagen bis 600 Watt Leistung ohne Aufpreis in der Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung.

Eine Alternative zu einer größeren Photovoltaik-Anlage auf dem Dach sind mobile Stecker-PV-Anlagen, die man bei einem Umzug abmontieren und mitnehmen kann. Die fachgerechte Installation kann man selbst vornehmen, wenn man sich an die Herstellerangaben hält. Ob sich die Anschaffung lohnt, hängt vor allem vom Standort und der Ausrichtung des Mini-Kraftwerks ab. „Jetzt können nicht nur die, die ein Haus besitzen, sondern auch Mieterinnen und Mieter einen Teil ihres Strombedarfs selbst erzeugen“, so DEVK-Fachreferentin Melanie Ruthmann. Obwohl die Balkon-Solaranlage draußen angebracht ist, versichert das Versicherungsunternehmen DEVK sie in der Hausratversicherung als Hausrat – ähnlich wie Antennen. Üblich ist das laut DEVK in der Branche nicht.

Balkon-Solaranlage in der Hausratversicherung gegen Sturm, Hagel, Feuer und Überspannungsschäden versichert

Damit die Solaranlage auf dem Balkon in der Hausratversicherung ohne Aufpreis mitversichert ist, darf die Leistung des Wechselrichters, der den erzeugten Gleichstrom in haushaltsüblichen Wechselstrom umwandelt, nicht mehr als 600 Watt betragen. Die Hausratpolice versichert die Balkon-Kraftwerke vor allem gegen Sturm, Hagel, Feuer und Überspannungsschäden durch Blitz. Wichtig ist aber auch ein Haftpflichtschutz, denn die mobilen Geräte können etwa vom Sturm abgerissen und auf das Terrassendach des Nachbarn geschleudert werden. Die DEVK kommt für solche Schäden auf. Bei leistungsstärkeren Anlagen ist zwingend erforderlich, dass ein Fachbetrieb die Installation vornimmt. Hier bietet die DEVK unterschiedliche Versicherungsmöglichkeiten über die Wohngebäudeversicherung an.

Wer sich ein Mini-PV-Anlage zulegt, muss darüber verschiedene Beteiligte informieren: Den Vermieter, denn die Anlage verändert das äußere Erscheinungsbild. Die Bundesnetzagentur und den Energieversorger, um zu klären, ob ein normaler Stecker ausreicht oder eine Einspeise-Steckdose nötig ist. Und den Versicherer. Laut Verbraucherzentrale NRW erzeugt ein Standardsolarmodul mit 380 Watt Leistung an einem Südbalkon jährlich so viel Strom wie der Kühlschrank oder die Waschmaschine in einem Zwei-Personen-Haushalt verbrauchen. Der Stromzähler dreht entsprechend langsamer. Mini-PV-Anlagen gibt es als Komplettpaket schon für wenige hundert Euro. Leistungsstärkere Modelle über 600 Watt können auch mehrere tausend Euro kosten.

Aktuell viele Anfragen

„Wir haben diesen Sommer viele Anfragen erhalten“, berichtet DEVK-Expertin Ruthmann. Im Rahmen der Wohngebäude-Police versichert die DEVK schon seit vielen Jahren PV-Anlagen vor den Risiken Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und weiteren Naturgefahren. „Für Anlagen, die nicht älter als zehn Jahre sind, bieten wir sogar mehr Schutz: Zum Beispiel bei Bedienungsfehlern, Vorsatz Dritter oder Tierbiss. Auch den Batteriespeicher können Sie versichern.“ Neu ist der Versicherungsschutz in Hausrat, der ab sofort für die gerade sehr gefragte kleine Balkon-Solaranlage gilt. Interessierte können sich in einer der bundesweit 1.200 DEVK-Geschäftsstellen beraten lassen.

30.8.2022 | Quelle: DEVK | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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