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Umwelthilfe klagt: Wie Volker Wissing beim Klimaschutz-Sofortprogramm trickst

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Wartet Bundesverkehrsminister Volker Wissing mit Klimaschutz-Maßnahmen, bis er gerichtlich dazu verdonnert wird?

Als das Bundesverfassungsgericht die Politik am 29. April 2021 zum Nachbessern des Klimaschutzgesetzes (Bericht von Cleanthinking nachlesen) verdonnerte, war Volker Wissing noch Landesminister in Rheinland-Pfalz. Heute ist Wissing Bundesverkehrsminister und könnte demnächst mit einem ähnlich richtungsweisenden Urteil konfrontiert werden: Rechtsanwalt Remo Klinger bereitet gerade eine Klage gegen das „Klimaschutz-Sofortprogramm“ seines Verkehrsministeriums vor.

Handeln unsere Politiker nur dann „radikal“ im Sinne der Bekämpfung der Klimakatastrophe, wenn sie hierzu von Gerichten gezwungen werden? Klar ist: Das Urteil des Bundesverfassungsgericht 2021 hat mit zu einem Wahlkampf beigetragen, in dem jede demokratische Partei sich immer und immer wieder zu den Pariser Klimazielen bekennen musste. Sogar der Koalitionsvertrag setzt ambitionierte Klimaziele. Doch in der Realpolitik der Ampel-Koalition ist davon wenig bis nichts übrig geblieben.

Schon im Februar 2022 trat der heutige Bundesverkehrsminister beim Klimaschutz auf die Bremse: Es sei ihm wichtig, die vereinbarten Klimaziele zu erreichen, so Wissing damals im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, zitiert bei – ntv: „Aber wir müssen dabei immer darauf achten, dass wir den Bogen nicht überspannen.“ Doch mittlerweile muss die Frage erlaubt sein, wie Volker Wissing die Klimaziele seines Hauses überhaupt einhalten will?

Wissing muss 271 Millionen Tonnen CO2 einsparen

Im Verkehrssektor werden die Klimaziele traditionell nicht eingehalten. Bis 2030 muss Volker Wissing 271 Millionen Tonnen Kohlendioxid einsparen. Weil das Klimaziel 2021 verfehlt wurde, und eine kaum noch zu schließende Emissionslücke bis 2030 entsteht, hat das Bundesverkehrsministerium im Juli – also am letzten Tag der gesetzlichen Frist – ein mit „Sofortprogramm zur Einhaltung der Klimaziele im Verkehrssektor“ überschriebenes, dreiseitiges Papier vorgelegt.

Ein solches Sofortprogramm bei Überschreitung der Jahresemissionsmengen ist im Bundesklimaschutzgesetz in §8 geregelt. Dort heißt es im Wortlaut:

Weisen die Emissionsdaten nach §5 Absatz 1 und 2 eine Überschreitung der zulässigen Jahresemissionsmenge für einen Sektor in einem Berichtsjahr aus, so legt das nach §4 Absatz 4 zuständige Bundesministerium der Bundesregierung innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der Bewertung der Emissionsdaten durch den Expertenrat für Klimafragen nach §11 Absatz 1 ein Sofortprogramm für den jeweiligen Sektor vor, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des Sektors für die folgenden Jahre sicherstellt.

Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) vom 12.12.2021

Während das Gesetz glasklar ein Sofortprogramm fordert, das die „Einhaltung der Jahresemissionsmengen des Sektors für die folgenden Jahre sicherstellt“, trickst das Bundesverkehrsministerium. Anstatt die Emissionslücke von 271 Millionen Tonnen CO2 signifikant durch zielgerichtete Maßnahmen zu verkleinern, bezieht sich das Ministerium lediglich auf die Mehrausgaben des Sektors im Jahr 2021 von drei Millionen Tonnen CO2. Insgesamt bleibt das Sofortprogramm mehr als vage – und soll eine Emissionsreduktion von 13,66 Millionen Tonnen bringen.

Die nachfolgende Grafik des Expertenrats für Klimafragen verdeutlicht die eklatante Emissionslücke im Verkehrssektor bis 2030:

Emissionslücke - Expertenrat für Klimafragen Bundesverkehrsministerium Volker Wissing Grafik
Die Emissionslücke im Verkehrssektor bis 2030 ist gewaltig. (Quelle: Expertenrat für Klimafragen)

Expertenrat: Sofortprogramm ist Arbeitsverweigerung

Der Expertenrat für Klimafragen hat das Sofortprogramm des Bundesverkehrsministeriums im August scharf kritisiert und als völlig unzureichend zurückgewiesen. Das Sofortprogramm sei „schon im Ansatz ohne hinreichenden Anspruch“. Umweltverbände warfen Volker Wissing „Arbeitsverweigerung in Sachen Klimaschutz“ vor.

Klar ist: Das Bundesverkehrsministerium hat gegen das Bundesklimaschutzgesetz verstoßen. Es genügt nicht, sich auf ein größeres Gesamt-Klimaschutzprogramm (nach §8 des Klimaschutz-Gesetzes) zu beziehen, das eigentlich bis zum Ablauf der Frist für das Sofortprogramm hätte stehen sollen. Rechtsanwalt Remo Klinger, der eine Klage im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe vorbereitet, sieht in dem Verweis von „einen rechtswidrigen Plan“ auf einen „anderen rechtswidrigen Plan“ nichts weiter als einen Taschenspielertrick.

Das Klimaschutzprogramm scheiterte bislang an der Uneinigkeit zwischen Bundeswirtschaftsminister Habeck und Wissing. Und vor allem bleibt die Frage im Raum, wieso emissionssenkende Maßnahmen, die das Verkehrsministerium beschließen kann, im übergreifenden Paket plötzlich möglich sein sollen, aber im Sofortprogramm nicht.

Zentrale Maßnahmen zur Emissionssenkung

Der Spielraum des Bundesverkehrsministeriums zur Erreichung der Klimaziele und zur Schließung der Emissionslücke von 271 Millionen Tonnen CO2 ist relativ klein. Der Verkehrsminister kann keine Fahrradwege bauen oder mehr U-Bahnen fahren lassen – das ist Sache der Bundesländer. Viele der Maßnahmen, die aber ergriffen werden könnten, lehnt die FDP im öffentlichen Diskurs kategorisch ab.

So beispielsweise ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h außerorts. Auch das dauerhafte Angebot des 9-Euro-Tickets wäre denkbar. Ob es zu einer Nachfolgeregelung kommt, ist aber längst nicht klar. Auch die Abschaffung der Diesel-Subvention könnte eine relevante Maßnahme sein, die Volker Wissing und seine Partei FDP ablehnen. Und schließlich wettert Christian Lindner gegen das „Dienstwagenprivileg“ und macht eine Einigung darüber, wie die Anreize, besonders große Dienstwagen zu fahren, reduziert werden können.

FDP-Minister im politischen Dilemma

Aus Sicht von Remo Klinger hat sich Volker Wissing damit in ein politisches Dilemma hinein manövriert: „Praktisch alles, was helfen würde, die Lücke zum Klimaziel zu schließen, darf es nicht geben. Aber die Pflicht, diese Lücke zu schließen, bleibt beim Minister von der FDP. Und die Lücke ist gewaltig.“

Der Expertenrat hat errechnet, dass die Emissionen bei „Weiter-So“-Politik bis 2029 auf „Null“ sinken müssen oder sogar negativ werden müssten, um dann noch das Klimaziel 2030 einhalten zu können. Somit bedeutet das Zögern von Volker Wissing etwa beim Tempolimit, dass der Druck zu wirklich radikalen Maßnahmen bis 2030 maximal zunehmen wird. Überspitzt kann man sagen: Entweder heute Tempo 100 oder in sechs Jahren müssen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor runter von den Straßen.

Umwelthilfe klagt: Adäquate Maßnahmen gefordert

Ist die Trickserei von Volker Wissing am Ende politisches Kalkül? Der promovierte Jurist muss längst erkannt haben, dass er die Klimaziele ohne ein Tempolimit nicht wird erreichen können. Denn auch ein Hintertürchen, das Christian Lindner ins Spiel brachte, erscheint mehr als abwägig: Wenn der Verkehr seine Sektorziele nicht einhalten kann, solle das sektorübergreifend ausgeglichen werden. Angesichts der aktuellen Lage ist nicht davon auszugehen, das die Ministerien für Bau, Landwirtschaft und Wirtschaft ihre Ziele übererfüllen können.

Das politische Kalkül könnte also sein, auf das Ergebnis einer Klage zu warten, um etwa ein Tempolimit der eigenen Klientel besser verkaufen zu können. Immerhin: Auf die Klage muss Volker Wissing nicht mehr lange warten: Remo Klinger ist im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe längst dabei, genau eine solche Klage vorzubereiten. Eingereicht werden soll sie zeitnah beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einreichen:

„Das vorgestellte Programm von FDP-Verkehrsminister Wissing erreicht nur ein Zwanzigstel der gesetzlich nötigen CO2-Einsparung bis 2030“, begründet Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, den Schritt. „Es ist also klar gesetzeswidrig – das hat auch der Expertenrat für Klimafragen mehr als deutlich bestätigt. Da sich offensichtlich auch in dieser Bundesregierung Klimaschutz nur über die Gerichte durchsetzen lässt, ziehen wir nun vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.“

Ob Volker Wissing nach einem entsprechenden Urteil dann weiter tricksen und täuschen wird, um seine Klientel nicht mit zu viel Klimaschutz behelligen zu müssen?

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