‹ Zurück zur Übersicht
Depositphotos.com | nito103 |

© Depositphotos.com | nito103

EU-Kommission denkt über Preisdeckel für erneuerbaren Strom nach – aber nur inoffiziell

In einem Non-Paper wird der Vorschlag formuliert, den Strompreis unter anderem für erneuerbare Energien zu begrenzen. So soll sichergestellt werden, dass keine Einnahmen erzielt werden, die deutlich über den Kosten liegen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) erwägt mit Blick auf den Strommarkt zurzeit die Möglichkeit, bis zu einer Transformation des Strommarktes mit einer Übergewinnsteuer „exorbitante Gewinne“ einiger Unternehmen sowie der erneuerbaren Energien abzuschöpfen. Ein anderes Modell, nämlich eine Preisobergrenze für Strom aus einigen Quellen wie etwa Photovoltaik und Kohle, schlägt die EU-Kommission in dem 23-seitigen „Non-paper on Emergency Electricity Market Interventions“ vor, das pv magazine vorliegt. Ein Non-Paper ist ein Schriftstück, das informell vorgelegt wird, um die Akzeptanz der Inhalte bei anderen zu testen – bei Widerstand kann es jederzeit zurückgezogen werden, weil es lediglich ein nicht bindendes Diskussionspapier ist.

Eine mögliche Maßnahme zum Schutz der Verbraucher vor steigenden Strompreissen könnte dem Non-Paper zufolge die Einführung einer „Preisobergrenze für inframarginale (also billigere) Technologien“ sein, deren Umsetzung entweder für alle Mitgliedstaaten obligatorisch oder fakultativ sein könne. „Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Auswirkungen zu verringern, die der Preis der die Marge bestimmenden Technologie (häufig Gaskraftwerke) auf die Einnahmen anderer Erzeuger mit niedrigeren Grenzkosten hat“, heißt es weiter. Explizit werden dabei „die meisten erneuerbaren Energien (mit Ausnahme einiger Arten von Wasserkraft, Biomasse oder Biogas), Kernkraft und Braunkohle“ genannt.

Ziel einer Begrenzung des Strompreises sei „sicherzustellen, dass sie keine Einnahmen erzielen, die deutlich über ihren Kosten liegen“. Die Preisobergrenze könne auf Förderregelungen ausgedehnt werden, wenn diese Regelungen andernfalls zu Einnahmen führen würden, die über die Obergrenze hinausgehen. Die Maßnahme würde nach dem Clearing der Auktion auf dem Day-Ahead-Markt greifen.

Dem Papier zufolge würde die Begrenzung der Erlöse für die betreffenden Erzeuger zu zusätzlichen finanziellen Vorteilen für die Mitgliedstaaten führen. Sie wären verpflichtet, die Einnahmen mit den Stromverbrauchern zu teilen, um deren Stromrechnungen zu senken. „Die Einführung einer solchen Obergrenze wäre nicht mit parallelen Regelungen zur Besteuerung von Gewinnüberschüssen vereinbar, die abgeschafft werden müssten“, stellt das Papier klar. Die Höhe der von den Mitgliedstaaten erhobenen Einnahmen hänge von der Menge des mit billigeren Technologien erzeugten Stroms ab. Dies wiederum hänge vom Energiemix und der Ausgestaltung der Erneuerbaren-Förderprogramme der einzelnen Mitgliedstaaten ab. Die Auswirkungen dieser Maßnahme wären daher in der EU unterschiedlich.

Ein Risiko wird in dem Papier allerdings explizit genannt: „Je nach Höhe einer Preisobergrenze würden nicht geförderte Projekte für erneuerbare Energien entmutigt werden, da die Markteinnahmen geringer ausfallen würden.“

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „pv-magazine“ (Petra Hannen) 2022 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung von Petra Hannen 2021 weiterverbreitet werden! | Mehr Artikel von Petra Hannen | „pv magazine“ 02/2022 | Online bestellen!

Diese Meldung teilen

‹ Zurück zur Übersicht

Das könnte Sie auch interessieren