Bundesregierung bringt Einführung eines Herkunftsnachweis-Registergesetzes auf den Weg

Das geplante Herkunftsnachweis-Registergesetz gilt für die Energiequellen Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte.Foto: Tamara / stock.adobe.com
Wie grün sind Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte?
Das geplante Herkunftsnachweis-Registergesetz gilt für die Energiequellen Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte. Der Branchenverband BDEW kritisiert den erheblichen bürokratischen Aufwand, der mit den geplanten Regelungen einhergeht.

Das Bundeskabinett hat die Einführung von einem Herkunftsnachweis-Registergesetz für die Energiequellen Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte beschlossen. Mit dem Gesetz werden EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt.

„Zur Vermarktung von erneuerbaren und dekarbonisierten Gasen sowie zum Liefernachweis von Wärme oder Kälte auf Basis von erneuerbaren Energien ist die Etablierung eines über alle Sektoren einheitlichen und auch europäisch harmonisierten Herkunftsnachweissystems erforderlich. Es ist daher gut, dass die Bundesregierung die hierzu im vergangenen Jahr von der EU beschlossenen Vorgaben nun endlich in nationales Recht umsetzt und eine gemeinsame elektronische Datenbank für Herkunftsnachweise für Gase und Wärme und Kälte angelegt“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Die im Entwurf vom Herkunftsnachweis-Registergesetz geplante Umsetzung ist nach Einschätzung des BDEW an vielen Stellen jedoch unzureichend. Die Regelungen sind mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden. Außerdem werde in der bisher angelegten Ausgestaltung Potenzial für den Aufbau eines liquiden grenzüberschreitenden Handels mit erneuerbaren und dekarbonisierten Gasen verschenkt.

Herkunftsnachweis-Registergesetz verschenkt Chancen für Aufbau eines liquiden Marktes

So sei in der vorgeschlagenen Ausgestaltung des Registers keine Funktion ersichtlich, die über die Nutzung der Herkunftsnachweise für den bloßen Nachweis der Erneuerbaren Eigenschaft hinausgeht. Der Gesetzentwurf vertut damit die Chance, die Herkunftsnachweise auch für den Nachweis einer mengenmäßigen Zielanrechnung oder einer mengenbezogenen Förderung und damit für den Aufbau eines liquiden Marktes zu nutzen.

Zudem verwendet der Entwurf „Gasförmige Energieträger“ zwar als Oberbegriff, unter dem er Wasserstoff und andere Gase subsummiert. Allerdings legt er für Gas und Wasserstoff unverständlicherweise getrennte Herkunftsnachweise an. Dies erschwert einen vom BDEW als sinnvoll erachteten gemeinsamen Handel erneuerbarer und dekarbonisierter Gase und bedroht die Transformation des heutigen Erdgas- in ein Wasserstoffsystem.

In Bezug auf die urbane Wärmewende sollte das Register diejenigen Stadtwerke und Versorger, die früh in Anlagen zur Erzeugung von grüner Nah- und Fernwärme investiert haben, nicht benachteiligen. Diese Bestandsanlagen sollten deshalb auch im Rahmen von Herkunftsnachweisen anzurechnen sein. Für die Nutzung von Großwärmepumpen für Wärmenetze sollte klar sein, dass der Herkunftsnachweis den erneuerbaren Umweltwärmeanteil immer auch als solchen einstuft.

„Im parlamentarischen Verfahren sollte das Gesetz unbedingt nachgebessert werden und es sollte dafür genutzt werden, die Bedeutung des Registers zu erhöhen“, sagt Andreae.

15.9.2022 | Quelle: BDEW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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