© Samuel Faber pixabay / Hackschnitzel
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Zufallsgewinnabschöpfung: Wird Biomasse gegenüber fossilen Energien voll benachteiligt?

Bei einem Biomassekraftwerk wird 90% des Erlöses abgeschöpft, während Fossile Energieunternehmen lediglich 33-40% abliefern.

Biomassekraftwerk wird 90% des Erlöses abgeschöpft, während Fossile Energieunternehmen lediglich 33-40% des steuerpflichtigen Gewinnes abliefern.

Der Nationalrat stimmt in den nächsten Tagen über die Abschöpfung von Zufallsgewinne der Energiebranche ab. Ziel ist, überproportionale Gewinne durch hohe Strompreise und gleichzeitig nicht gesteigerten Gestehungskosten abzuschöpfen.

Rohstoffabhängige Stromproduktionen wie die feste Biomasse, deren Gestehungskosten sich mit dem Markt entwickelt haben, werden dabei aber überproportional geschröpft.

Herbert Mandl, Vorstand G11 Unternehmensverbund AG: "Wir werden mit der Stromproduktion aus Wind und Sonne in einen Topf geworfen, obwohl wir bei der Produktion rohstoffabhängig sind, dafür aber ganzjährig und planbar Bandstrom und Wärme liefern.

Unsere Gestehungskosten haben sich mit dem Markt mitentwickelt, besonders das Energieholz. Dies haben wir bei unseren Stromlieferverträgen, welche wir bereits bis 2024 abgeschlossen haben miteingepreist. Diese Liefermengen sind für uns verbindlich und bei Nichtlieferung zu 100% Ersatzpflichtig.

Wenn der Antrag wie vorgeschlagen angenommen wird, bedeutet dies durch die derzeit historisch hohen Preise am Energieholzmarkt, dass die Bemessungsgrundlage von 140 Euro/MWH nicht mal den Rohstoffanteil der Produktionskosten deckt."

Für Unternehmen deren Gestehungskosten höher sind bedeutet dies, dass die direkt mit der Erzeugung stehenden Kosten, plus einen Aufschlag von 20% als Bemessungsgrundlage gelten. Die 20% müssen als Puffer für Betriebsrisiken (Stillstände, Maschinenbruch), Liquidität für Rohstoffankauf und Amortisation der jüngst erfolgten Investitionen in die Effizienzsteigerung genügen.

Der Erlös darüber wird zu 90% abgeschöpft, während von den fossilen Energieunternehmen nur 33-40% des steuerpflichtigen Gewinnes zusätzlich abgeschöpft wird.

"Dies beraubt uns jeglicher wirtschaftlich planbaren Zukunft und zwingt uns in einen "Überlebensmodus" zu schalten:

Bei Inkrafttreten des Gesetzes werden wir:
* Alle Projekte zur Weiterentwicklung unseres Wirtschaftsparkes mit direkten Strom- und Wärmeabnehmern werden auf Eis gelegt, da wir keine verbindlichen Verträge mehr unterschreiben können. (7,2 Mio. Euro seit 2019 investiert).
* Alle Investitionen stoppen
* Alle Holzlieferungen bis auf weiteres stoppen
* Prüfen ob die Lieferverträge rückabgewickelt werden können und nur ein Minimalbetrieb zur Versorgung der direkt von uns abhängigen Betriebe möglich ist"

Rohstoffabhängige Produktionen erneuerbaren Energie müssen aus dem Gesetz ausgenommen werden, da sich die Gestehungskosten mit dem Markt entwickeln, die Anlagen Unterhaltsintensiv sind und daher nicht von Zufallsgewinne durch nicht gesteigerte Grenzkosten gesprochen werden kann!"

Quelle: www.g11.at


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /