© Rosa Stucki / Übergabe des offenen Briefes  an den Schweizer Bundesrat
© Rosa Stucki / Übergabe des offenen Briefes an den Schweizer Bundesrat

Öffentliche Verhandlung zu wegweisender Schweizer Klimaklage am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Ab dem 29. März 2023 findet am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR in Strassburg die öffentliche Verhandlung zur Beschwerde der KlimaSeniorinnen und vier Einzelklägerinnen statt.

Dieser Tage hat das Rechtsteam seine Stellungnahme zum Sachverhalt, zur Zulässigkeit und zur Begründetheit bei der Grossen Kammer des EGMR eingereicht. Die KlimaSeniorinnen fordern das Gericht auf, die Schweiz anzuweisen, unverzüglich mehr im Kampf gegen den Klimawandel zu tun.

Die KlimaSeniorinnen Schweiz und vier Einzelklägerinnen haben im November 2020 Beschwerde gegen die Schweiz an den EGMR erhoben, weil der Bund nicht genug unternimmt, um den katastrophalen Klimawandel einzudämmen. Der Klimawandel verschärft die Hitzewellen markant und bedroht damit das Recht älterer Frauen auf Leben und Gesundheit. Der Gerichtshof behandelt die Schweizer Klimaklage «Verein KlimaSeniorinnen Schweiz and Others v. Switzerland» (no. 53600/20) prioritär und hat sie an die Grosse Kammer überwiesen. Das Urteil kann weitreichende Folgen haben, nicht nur in Europa, sondern weltweit, da es einen wichtigen Massstab bezüglich der menschenrechtlichen Verpflichtungen von Staaten in Zusammenhang mit dem Klimawandel schaffen kann. Die öffentliche Anhörung vor der Grossen Kammer des EGMR wird am 29. März 2023 beginnen.

Grosse Klimagefahr ist hitzebedingte Sterblichkeit

Steigende Temperaturen und Hitzewellen als Folge des Klimawandels führen zu einer erhöhten Sterblichkeit und stellen ein ernstes Gesundheitsrisiko dar, insbesondere für ältere Frauen. Von allen klimawandelbedingten Todesfällen stellt die hitzebedingte Sterblichkeit in Europa bei Menschen über 65 Jahren die mit Abstand häufigste Todesursache dar. Von 1991 bis 2018 konnten rund 30 Prozent der hitzebedingten Todesfälle in der Schweiz auf den Klimawandel zurückgeführt werden. Es besteht Konsens darüber, dass der globale Temperaturanstieg gegenüber dem vorindustriellen Niveau auf 1,5 Grad begrenzt werden soll. Je stärker die Erwärmung, desto gravierender sind die Risiken für Leben und Wohlbefinden. Die Sterblichkeit nimmt mit steigenden Temperaturen exponentiell zu.

Die Klimastrategie der Schweiz bleibt jedoch weit hinter dem zurück, was notwendig ist. Insbesondere die Absicht, die inländischen Emissionen bis 2030 auf 34 Prozent unter das Emissionsniveau von 1990 zu senken, ist eindeutig unzureichend, um die 1,5-Grad-Grenze einzuhalten. Ausserdem liegt dies deutlich unter der Verpflichtung der EU (55 Prozent), ganz zu schweigen von Dänemark (70 Prozent), Finnland (60 Prozent mit CO2-Neutralität bis 2035) und Deutschland (65 Prozent).

KlimaSeniorinnen fordern konkrete Emissionsreduktionsziele

Die Klimakrise ist jetzt. Darum fordern die KlimaSeniorinnen das Gericht dazu auf, die Schweiz anzuweisen, unverzüglich zu handeln und die notwendigen gesetzgeberischen und administrativen Massnahmen zu ergreifen, um ihren Beitrag zu leisten, damit ein globaler Temperaturanstieg von mehr als 1,5 Grad verhindert werden kann. Dazu gehören konkrete Emissionsreduktionsziele (siehe Requests to the Court). Ebenso müssen im Ausland anfallende Emissionen, die namentlich aufgrund unseres Konsums und in Zusammenhang mit Finanzströmen entstehen, verringert und vermieden werden.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /