PV-Freiflächen-Ausschreibung im März klar überzeichnet

Zoom auf eine Photovoltaikfläche.Foto: BayWa re
Noch nie gingen bei einer Ausschreibung der Photovoltaik so viele Gebote ein wie zum 1. März 2023. Die Bundesnetzagentur hat von der stark überzeichneten Auschreibung zu einem Durchschnittswert von 7 Cent je kWh Zuschläge von insgesamt 2 GW erteilt.

Die Ausschreibung für PV-Freiflächenanlagen zum 1. März 2023 war stark überzeichnet. Das teilte die Bundesnetzagentur mit. Dabei ging es neben PV-Freiflächenanlagen um Solaranlagen auf, an oder in baulichen Anlagen, die weder Gebäude noch Lärmschutzwände sind (Solaranlagen des ersten Segments).

„Erstmals seit Juni 2022 übersteigt die eingegangene Gebotsmenge die ausgeschriebene Menge wieder deutlich. Noch nie wurden in einer solchen Ausschreibung der Bundesnetzagentur so viele Gebote eingereicht. Jetzt gilt es, dieses hohe Gebotsniveau zu halten, um den notwendigen Zubau dauerhaft voranzutreiben“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Noch nie so viel Gebote für PV

Bei einer ausgeschriebenen Menge von 1.950 MW gingen 347 Gebote mit einem Volumen von 2.869 MW ein. Damit war dies der Gebotstermin mit der höchsten Anzahl an Geboten überhaupt. Davon erhielten 245 Gebote mit einem Umfang von 1.952 MW einen Zuschlag.

Regional betrachtet entfällt das weitaus größte bezuschlagte Volumen auf Gebote mit Standorten in Bayern (845 MW, 119 Zuschläge), gefolgt von Brandenburg (223 MW, 17 Zuschläge) und Rheinland-Pfalz (163 MW, 18 Zuschläge).

Aufgeteilt nach Kategorien konnten die meisten Zuschläge an Projekte auf Acker- oder Grünlandflächen erteilt werden, insgesamt waren das 86 Zuschläge mit 851 MW. Auf die Kategorie mit dem insgesamt zweithöchsten Zuschlagsvolumen – Randstreifen an Autobahnen oder Schienenwegen – entfielen 91 Zuschläge mit 755 MW.

Die Bundesnetzagentur hatte den Höchstwert für dieses Ausschreibungssegment vor dem Gebotstermin auf 7,37 ct/kWh angehoben. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 5,29 ct/kWh und 7,30 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 7,03 ct/kWh und damit deutlich unter dem Höchstwert.

Es mussten 25 Gebote aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden. Aufgrund der hohen Anzahl an eingereichten Geboten ist dieser Wert mit unter 10 Prozent nicht überdurchschnittlich hoch.

Informationen zu den weiteren Verfahrensschritten zur Ausschreibung für Solaranlagen des ersten Segments zum Gebotstermin 1. März 2023 sind auf der Webseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/solarausschreibungen23-1 veröffentlicht.

13.4.2023 | Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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