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Neuer Streit über Novelle der Verpackungsverordnung

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Pressemitteilung von: medienbüro.sohn

Recyclingpreller mit staatlichem Segen – Hersteller von Bio-Verpackungen zahlen keine Verwertungsgebühren

Berlin – Im Bundeskabinett streiten Wirtschaftsminister Michael Glos und Umweltminister Sigmar Gabriel derzeit heftig über die Zukunft des Müllkonzerns DSD mit dem Grünen Punkt als Erkennungszeichen. Glos will ihn abschaffen und Gabriel startet mit der Novelle der Verpackungsverordnung eine Rettungsaktion: Das Vorhaben des Umweltministeriums soll bereits am 25. Oktober vom Bundestag abgesegnet und am Tag darauf dem Bundesrat zugeleitet werden. Wichtigstes Ziel ist der Kampf gegen so genannte Recyclingpreller. Viele Hersteller und Händler drücken sich vor den Gebühren für den Grünen Punkt. Künftig müssen grundsätzlich alle Verpackungen, die zu privaten Endverbrauchern gelangen, bei dualen Systemen lizenziert werden. Der Nachweis erfolgt über von Wirtschaftsprüfern testierte Vollständigkeitserklärungen. „Die Neuregelung beendet die nicht mehr hinnehmbaren Wettbewerbsverzerrungen durch Trittbrettfahrerinnen und Trittbrettfahrer“, verkündet Gabriel.


Ausnahmen von der Regel dürfte es dann wohl nicht mehr geben. Doch weit gefehlt: Im Verordnungsentwurf sind lukrative Ausnahmetatbestände vorgesehen, die zu neuen politischen und juristischen Gefechten führen dürften. So sind Kunststoffverpackungen, die man aus biologisch abbaubaren Werkstoffen (BAW) herstellt, von Rücknahme- und Verwertungspflichten bis zum 31. Dezember 2012 befreit. Lizenzentgelte für den Grünen Punkt müssen nicht gezahlt werden. BAW-Getränkeflaschen will das Umweltministerium ohne ökobilanziellen Nachweis wie Mehrwegsysteme einstufen und bis 2010 vom Pflichtpfand ausnehmen.

In der Wirtschaft ruft das Widerstände hervor: „Man klebt sich das Etikett ‚Bio’ auf die Verpackung, baut sich ein ‚Premium-Image’ für Klimaschutz auf und bleibt von den milliardenschweren Entsorgungskosten des Grünen Punktes verschont. Das ist doch ökologische Eulenspiegelei. Reine Biokunststoffe haben in der Regel unerwünschte Eigenschaften. Sie sind leicht entflammbar und sehr reaktionsfreudig mit Wasser. Deshalb werden sie mit weiteren Polymeren und Zusatzstoffen kombiniert. Um sie formbar zu machen, setzt man Weichmacher und Plastifizierungsmittel wie Sorbit oder Glycerin ein. Eine wasserabweisende Wirkung entsteht durch die Zugabe von Polymeren wie Polyester. Wie soll denn dieser Cocktail umweltschonend abgebaut werden? Es ist daher kein Wunder, wenn die Bioplastik-Lobby den kostspieligen Aufbau von Sortier- und Recyclingsystemen auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschiebt. So etwas darf der Staat allerdings nicht alimentieren“, so der Einwand eines Entsorgers.

Wissenschaftlich unseriös sei nach seiner Meinung auch die Behauptung, dass durch die Verwendung von BAW-Verpackungen kein Treibhauseffekt entstehe, da nachwachsende Rohstoffe durch Sonnenlicht aus Wasser und Kohlendioxid ständig neu gebildet werden: „Das gilt vielleicht für reines Pflanzenmaterial, aber nicht für Verkaufsverpackungen. Die industrielle Landwirtschaft, die Verpackungsherstellung und die angestrebte Kompostierung belasten die Umwelt. In der gesamten Produktionskette entstehen Kohlendioxid-Emissionen“. Auch die Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) http://www.bgkev.de ist vom Bioplastik-Hype wenig begeistert und rät davon ab, BAW-Verpackungen in die Biotonne zu werfen. Sie reagierte damit auf die Ankündigung einer Drogeriemarktkette, deutschlandweit verschiedene Getränke in „voll kompostierbaren“ Flaschen anzubieten. Mit rund zehn Wochen liege die Behandlungszeit von BAW-Flaschen deutlich über dem normalen Biomüll. Teile der Flaschen tauchen deshalb im Kompost als Fremdstoffe auf, verschlechtern die Qualität und erschweren die Vermarktung. Blieben als Entsorgungsmöglichkeit noch die Restmülltonne und die Sammelsysteme des Grünen Punktes übrig, die allerdings technisch und logistisch überhaupt nicht auf Kompostierung ausgerichtet sind.

Allergisch auf die staatlich erlaubte Trittbrettfahrerei reagiert die Papierindustrie: Die Novellierung der Verpackungsverordnung wirke wie ein Katalysator zur Markteinführung von unlizenzierten Verpackungen. Das sei weder sachlich noch ökologisch gerechtfertigt und stelle eine massive Wettbewerbsverzerrung zu Lasten von Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton (PPK) dar, kritisiert der Hauptverband Papier- und Kunststoffverarbeitung (HPV) http://www.hpv-ev.org in Frankfurt am Main. Beim Basisrohstoff Holz handele es sich ebenfalls um einen nachwachsenden Rohstoff. „Daraus hergestellte Verpackungen, sei es auf Primärfaserbasis oder auf Recyclingbasis, sind nach Gebrauch für die Kompostierung geeignet und biologisch abbaubar“, betont der HPV. Über die flächendeckende Sammellogistik gehe Altpapier mehrfach in Recyclingkreisläufe und erfülle so den Leitgedanken der Kreislaufwirtschaft. Es gebe daher für den Verordnungsgeber keine Rechtfertigung, BAW-Verpackungen von Entsorgungspflichten zu befreien.

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