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UVP zu neuen AKW-Blöcken in Temelín

Rechtliche Probleme des tschechischen UVP-Gesetzes nach wie vor ungelöst - Betreiber muss umfangreiche Ergänzungen in der UVP-Dokumentation vornehmen.

Die erste Stufe des grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens zur Errichtung neuer AKW-Blöcke am Standort Temelín wurde durch die den Bescheid des tschechischen Umweltministeriums beendet. Die Behörde hat dem Projektbetreiber umfangreiche Ergänzungen der UVP-Dokumentation vorgeschrieben, welche die meisten in den Einwendungen vorgebrachten Argumente berücksichtigen. So muss der Bedarf und der gesellschaftliche Beitrag begründet werden, die Nullvariante und Alternativszenarien ausgewertet, konkrete technische Darstellung aller angeführten Reaktortypen mit der Auswertung ihrer Umweltauswirkungen, Darstellung von möglichen (auch grenzüberschreitenden) Unfallfolgen sowie die sichere Entsorgung hochradioaktiver Abfälle nachgewiesen werden. "Alle Einwendungen des Landes Oberösterreich wurden im Rahmen des Bescheides berücksichtigt", freut sich Radko Pavlovec, Anti-Atom-Beauftragter des Landes Oberösterreich. "Erstmals muss sich der Betreiber im Rahmen eines UVP-Verfahrens mit allen grundsätzlichen ungelösten Problemen der Atomkraft auseinandersetzen".

Auch wenn der Bescheid des Umweltministeriums in Prag ein positives Signal darstellt, ist der Ausgang des UVP-Verfahrens ungewiss. Die Erfahrungen aus den bisherigen UVP-Verfahren zu Nuklearanlagen in Tschechien haben gezeigt, dass die Einwendungen meist mit fadenscheinigen Argumenten "abgehandelt" wurden und die abschließende Stellungnahme einen Freibrief für den Betreiber enthielt. In diesem Zusammenhang muss erneut auf die Tatsache hingewiesen werden, dass das tschechische UVP-Gesetz im Widerspruch zum EU-Recht steht. Die Verfahrensteilnehmer haben keine Möglichkeit, die abschließende Stellungnahme aus dem UVP-Verfahren durch ein unabhängiges Gericht prüfen zu lassen. Umweltorganisationen aus Tschechien, Österreich und Deutschland haben bereits mehrmals protestiert und Beschwerden bei der EU-Kommission eingebracht. "Solange das tschechische UVP-Recht nicht mit dem EU-Recht in Einklang gebracht wird, ist kein faires UVP-Verfahren möglich", erklärt Radko Pavlovec. "Wir werden den Druck auf die Einhaltung des EU-Rechts verstärken".

Quelle: Radko Pavlovec Anti-Atom-Beauftragter des Landes Oberösterreich


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /