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Windenergieerzeuger bekämpfen Netznutzungstarife

Mit Video-Mitschnitt der Pressekonferenz der IG Windkraft

Die mit Anfang des Jahres eingeführte Neuordnung der Strom-Netzgebühren reduziert die Wirtschaftlichkeit von Windkraftprojekten drastisch. Die Windenergieerzeuger sehen schwere Mängel und Verfassungswidrigkeiten der Systemnutzungstarife-Verordnung der E-Control Kommission. Die Windkraftbranche wird daher die neuen Gebühren nicht zahlen bzw. rechtliche Schritte einleiten.

Die Systemnutzungstarife-Verordnung (SNT-VO) regelt, wie die Netzgebühren von den Netzbenutzern zu tragen sind. Bisher waren wesentliche Komponenten der Systemnutzungsgebühren nur von den Verbrauchern und nicht von den Erzeugern zu tragen. Dies entspricht der Rechtslage in anderen europäischen Staaten. Seit Anfang des Jahres müssen jedoch auch die Erzeuger für eine neue Komponente der Netzgebühren aufkommen, das sogenannte Netzverlustentgelt. Weiters ist die schon bisher von den Erzeugern zu tragende Komponente Systemdienstleistungsentgelt massiv angehoben worden. Ergebnis ist die deutliche Benachteiligung der heimischen Stromerzeuger gegenüber ihren europäischen Konkurrenten, die diese Kosten nicht zu tragen haben. Die versprochenen Kostenvorteile für die Endkunden werden jedoch ausbleiben, da die neuen Kosten von den Erzeugern an die Endkunden weiter gegeben werden.

Windkraft ist wirtschaftlich durch die neuen Netztarife massiv betroffen

"Die Ökostromerzeuger sind besonders betroffen. Sie bekommen einen vor Jahren fixierten Preis für ihren Strom. Nun werden sie plötzlich mit neuen Gebühren belastet, was niemals absehbar war. Anders als andere Erzeuger können sie diese Kosten nicht weitergeben. Die Wirtschaftlichkeit der Projekte wird deutlich reduziert", analysiert Dr. Ursula Nährer, die Juristin der IG Windkraft.

Als Beispiel bringt sie den Fall eines Windparks in der Steiermark. In den letzten Jahren machte dieser durchschnittlich 270.000 Euro Gewinn pro Jahr. Statt bisher 44.000 Euro müsste dieser Park nun vier Mal soviel, konkret 166.000 Euro an Netzgebühren zahlen. Der Gewinn wird dadurch schon jetzt um rund die Hälfte reduziert. Da in den kommenden Jahren plangemäß höhere Kosten für die Wartung zu kalkulieren sind, wird dieser Windpark durch die neuen Netzgebühren dauerhaft in die Verlustzone gezogen.

Rechtsexperten haben schwerwiegende Bedenken

Der renommierte Anwalt und Energierechtsexperten Dr. Klaus Oberndorfer aus Linz kommt in einem Rechtsgutachten zum Ergebnis, dass aus verfassungsrechtlicher Sicht schwerwiegende Bedenken gegen die Verpflichtung zur Zahlung des Netzverlustentgelts sowie auch gegen das Systemdienstleistungsentgelt vorliegen. Insbesondere deswegen, weil das Vertrauen der Windkraftbetreiber bei ihrer Investitionsentscheidung in das Vorliegen der Rahmenbedingungen entscheidend enttäuscht worden ist. Darüber hinaus sind viele Regelungen unsachlich und auch zu unbestimmt. Oberndorfer: "Eine plötzliche und unvermutete Belastung von Windkraftanlagenbetreibern mit Systemnutzungs-tarifen, die die Wirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen in Frage stellt und mit welcher die Anlagenbetreiber zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidung nicht rechnen konnten, ist unsachlich und daher verfassungswidrig."

Windkraftbetreiber beschreiten den Rechtsweg

Die Windenergieerzeuger werden daher die neuen Netzgebühren nicht bezahlen oder nur unter Vorbehalt bezahlen und rechtliche Schritte einleiten. Martin Steininger, Obmann der IG Windkraft und Geschäftsführer der Windkraft Simonsfeld GmbH & Co KG, eines Weinviertler Unternehmens mit 30 Mitarbeitern, an dem 850 Personen aus der Region finanziell beteiligt sind, merkt an: "Aus Investorensicht ist die Vorgehensweise der E-Control Kommission unfassbar. Allein unser Unternehmen hat in den letzten Jahren 125 Millionen Euro investiert und auf gesicherte Rahmenbedingungen vertraut.

Durch die neuen Netzgebühren haben sich diese aber von heute auf morgen geändert. Auch für das zukünftige Investitionsklima bedeutet das einen schweren Rückschlag. Wie sollen wir wissen, welche neuen Belastungen in Zukunft noch über Nacht erfunden werden? Wir werden auf jeden Fall die neuen Gebühren nicht zahlen!"

Parlament muss Kontrolle wieder übernehmen

"Die neuen Netzgebühren sind eine weitere Schikane der Energie- Control gegen die Ökostromproduktion in Österreich. Dass sie nun auch mit verfassungswidrigen Aktionen sogar bestehende Ökostromanlagen gefährdet, ist allerdings eine neue Dimension. Dazu kommt der demokratiepolitische Wahnsinn, dass eine weisungsfreie Behörde wie die E-Control Kommission, die niemandem politisch verantwortlich ist, im Strombereich derart grundlegende Entscheidungen für den gesamten Wirtschaftsstandort Österreich trifft. Der Verfassungsgerichtshof hat derartige Konstruktionen als verfassungswidrig erkannt. Das Parlament muss diese unhaltbare Situation reparieren und sich seine Kontrollrechte zurückholen.", fordert Mag. Stefan Hantsch, Geschäftsführer der IG Windkraft.

Vide-Mitschnitt der Pressekonferenz




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Artikel Online geschaltet von: / Lukas Pawek /