Umweltdachverband: Demontage der Umweltverträglichkeitsprüfung inÖsterreich droht!

Gravierende Auswirkungen der geplanten UVP-Gesetzesnovelle 2009 - UWD zeigt in Stellungnahme Kritikpunkte am Ministerialentwurf auf

Letzten Freitag ging die Stellungnahmefrist zur UVP-G-Novelle 2009 zu Ende. "Die Umweltverträglichkeitsprüfung steht von Seiten der Industrie und E-Wirtschaft unter massivem Beschuss, obwohl es für die Abschwächung der bestehenden Regeln keinen Grund gibt. Eine Aufweichung der Vorschriften darf nicht passieren. Die UVP muss weiterhin ein wichtiges Instrument im Umwelt- und Naturschutz bleiben", fordert Gerhard Heilingbrunner, Präsident des Umweltdachverbandes am Rande des Seminars "UVP und UVP-Gesetzesnovelle - wie nutzen wir unser Potential?" in Linz. Gemeinsam mit den Mitgliedsorganisationen - Oesterreichischer Alpenverein, OeAV-Jugend, Naturfreunde Österreich, Österreichischer Naturschutzbund, Kuratorium Wald, Verband Österreichischer Höhlenforscher, Österreichischer Fischereiverband, Österreichischer Touristenklub und Forum Wissenschaft und Umwelt - hat der UWD eine umfangreiche Stellungnahme erarbeitet und im Lebensministerium eingebracht.

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Fristverkürzung: Parteigehör droht abgewürgt zu werden

"Die Novelle sieht eine Einschränkung der Beteiligungsrechte für die Öffentlichkeit vor", sagt Heilingbrunner. Die geplante Möglichkeit der Schließung des Ermittlungsverfahrens vier Wochen nach der mündlichen Verhandlung, ist eine inakzeptable Beschneidung des Parteiengehörs. "Diese Frist ist viel zu kurz, um unter Berücksichtigung der Ergebnisse der mündlichen Verhandlung eine endgültige Stellungnahme abzugeben und ein Gegen-/Zusatzgutachten einzuholen", so Heilingbrunner.

Wasserkraftwerke: keine vereinfachten Verfahren

Die E-Wirtschaft lobbyiert massiv dafür, alle Verfahren im Bereich der Wasserkraft als vereinfachte Verfahren abzuführen. Dadurch würde die Kontrolle durch den Verwaltungsgerichthof für NGOs eingeschränkt. "Das wäre ein Freibrief für die EVUs Österreich mit Kraftwerken zuzupflastern. Völlig unnötig, da längere Verfahrensdauern in diesem Bereich insbesondere durch die strengen Sicherheitsvorschriften, oder durch das Unvermögen der Unternehmen selbst verursacht - wie der Fall Sellrain-Silz der TIWAG eindrücklich zeigt - jedoch nicht durch die angeblich zu rigiden Umweltvorschriften zurückzuführen sind. Außerdem ist die Länge der Verfahrensdauern ohnehin unter dem europäischen Schnitt", so Heilingbrunner. "Darüber hinaus müssen die Schwellenwerte für Wasserkraftwerke an das internationale Niveau angepasst werden, konkret bedeutet das eine Reduktion des Schwellenwertes von 15 MW auf 3 MW. In sensiblen Standorten ist eine Einzelfallprüfung ab einem Schwellenwert von 500 kW durchzuführen", fordert Heilingbrunner.

Schigebiete: Verwässerung der UVP-Bestimmungen widerspricht Alpenkonvention

Die Verwässerung der UVP-Bestimmungen für Schigebiete kurbelt die Wettbewerbsspirale und gegenseitige Aufschaukelung der Schiregionen weiter an. "Die Lockerung für Eingriffe in Schutzgebiete lehnen wir strikt ab, da sie im Widerspruch zur der Alpenkonvention steht. Die für Schigebietserweiterungen festgelegten Schwellenwerte sind für sensible Gebiete - wie die Alpenregion - generell zu hoch angesetzt. Diese inakzeptablen Schwellenwerte müssen stark nach unten revidiert werden", kritisiert Peter Haßlacher, Vorsitzender von CIPRAÖsterreich.

Feststellungsverfahren: Umwelt-NGOs haben nach wie vor kein Beteiligungsrecht

Umwelt-NGOs haben nach wie vor keine Möglichkeit der Feststellung, ob Projekte einer UVP-Pflicht unterliegen oder nicht. "Wie gravierend dieser Missstand ist, zeigt die Tatsache, dass in den letzten 8 Jahren von 595 durchgeführten Feststellungsverfahren lediglich in 114 Fällen eine UVP-Pflicht festgestellt wurde. Hier besteht kein Mitwirkungsrecht von NGOs und Bürgerinitiativen", kritisiert Heilingbrunner.

Die aktuelle Novelle muss genützt werden, um die Schwellenwerte auf ein für Natur und Umwelt vernünftiges Maß zu reduzieren und an die Nachbarländer anzupassen. "Werden die Schwellenwerte nicht gesenkt, wird der UWD mit dem OeAV und weiteren Mitgliedsorganisationen mittels einer Vertragsverletzungsbeschwerde an die EU herantreten. Dann muss der EuGH unser Land zwingen, international gebräuchliche Umweltstandards auch in Österreich einzuführen", so Heilingbrunner abschließend.



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Weitere Infos: Umweltdachverband

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /