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Erneuerbare Energien werden Kernkraftwerke kurzfristig nicht ersetzen

Eine Untersuchung des arrhenius Instituts für Energie- und Klimapolitik kommt zu dem Ergebnis, dass erneuerbare Energien die in den nächsten Jahren in den deutschen Kernkraftwerken wegfallenden Kapazitäten nicht direkt ersetzen werden. Hintergrund sind zum einen die Anreize für Investitionen in erneuerbare Energien unter dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz, zum anderen die Funktionsweise des liberalisierten Strommarkts. Als Ergebnis steigen die CO2-Emissionen und der Strompreis im Falle des Festhaltens am Atomausstieg verglichen mit dem Fall der Verlängerung der Restlaufzeiten.

In der Diskussion um die Wirkung des Ausstiegs aus der Kernkraft wird regelmäßig argumentiert, dass die wegfallenden Kapazitäten durch erneuerbare Energieanlagen ersetzt würden. Die neue Untersuchung zeigt jedoch, dass diese Zuordnung so nicht schlüssig ist. „Die Anreize für Investitionen in erneuerbare Energieanlagen werden maßgeblich durch die Einspeisevergütung unter dem EEG und die Verfügbarkeit von Anlagen und Standorten bestimmt,“ so Sven Bode, Autor der Studie. „Diese Faktoren werden durch den Ausstieg bzw. einer möglichen Revisionen jedoch nicht beeinflusst“ so Bode weiter. Der Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgt daher unabhängig von der Debatte um die Kernenergie. Die neuen Anlagen könnten ebenso als Ersatz für andere alte erneuerbare Energieanlagen oder wegfallende Kohlekraftwerke gesehen werden.

Die Analyse der Wirkung des Kernenergieausstiegs darf entsprechend nicht allein im direkten Vergleich der Kapazitäten den erneuerbaren Energien erfolgen, sondern muss vielmehr die Funktionsweise des gesamten liberalisierten Strommarkts berücksichtigen. Dieser basiert angebotsseitig auf den Grenzkosten der Stromerzeugung. „Da die Grenzkosten für Kernkraftwerke geringer sind als für Kohlekraftwerke, würden im Falle einer Verlängerung der Restlaufzeiten teurere und emissionsintensivere Kohlekraft-werke aus dem Markt gedrängt. Als Folge würden die Preise für Emissionsrechte und Strom sinken,“ erklärt Bode.

Die Frage wie mit den im Falle einer Verlängerung der Restlaufzeiten entstehenden zusätzlichen Ge-winnen der Kernkraftwerksbetreiber umgegangen werden soll, ist eine andere, verteilungspolitische Frage, deren Beantwortung zwischen den verschiedenen Interessengruppen erfolgen müsste.

Eine umfangreiche Darstellung der Analyse ist in der aktuellen Ausgabe der energiewirtschaftlichen Tagesfragen (Heft Juli 2009) erhältlich.
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