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Entscheidung des EUGH: Verhandlung zu Temelin kann in Linz stattfinden

Schwerwiegende Sicherheitsmängel des AKW Temelín werden vor Gericht thematisiert.

Die gestern veröffentlichte Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur vorbeugenden Unterlassungsklage des Landes Oberösterreich gegen den Betreiber des AKW Temelin, die Firma CEZ, bedeutet auf keinen Fall, dass eine Verhandlung vor dem Landesgericht Linz nicht möglich ist. Der EUGH weist auf die Notwendigkeit der Berücksichtigung verschiedener Rechtsvorschriften, wie z.B. Bestimmungen des Euratom-Vertrages, hin.

Das Urteil hat auf das Zivilverfahren beim LG Linz folgende Auswirkungen: Entgegen dem Vorbringen von CEZ ist die Erhebung der vorliegenden Unterlassungsklage nicht grundsätzlich unzulässig; vielmehr darf das Gericht die ausländische Betriebsanlagengenehmigung nicht grundsätzlich ignorieren, sondern muss die nachbarrechtlichen Vorschriften nichtdiskriminierend anwenden. Ob die Genehmigung ausreicht, um die hohen Schutzvorschriften zu erfüllen, wird Thema des weiteren Verfahrens in Linz sein. Neu ist dabei, dass das Gericht auch die Übereinstimmung mit den Schutzbestimmungen des Euratom-Vertrages zu prüfen haben wird.

Das AKW Temelín wurde noch vor dem EU-Beitritt Tschechiens in Betrieb genommen. Die Baugenehmigungen stammen aus der Zeit des kommunistischen Regimes, Mitsprache der Bürger oder Nachbarstaaten war nicht möglich. Eine ordentliche Umweltverträglichkeitsprüfung fand ebenfalls nicht statt. Das Kraftwerk weist schwerwiegende Sicherheitsmängel auf, deren Beseitigung Gegenstand des Melk-Abkommens darstellt. Entgegen den Bestimmungen dieses Abkommens wurden die wichtigsten Sicherheitsmängel jedoch bis heute nicht beseitigt. "Der Genehmigungsprozess für die Blöcke 1 und 2 verlief sicherlich nicht korrekt", erklärt Radko Pavlovec, Anti-Atom-Beauftragter des Landes Oberösterreich. "Es besteht daher die berechtigte Hoffnung, dass die Betriebsgenehmigung derÜberprüfung vor einem unabhängigen Gericht nicht standhalten wird", so Pavlovec abschließend.

Quelle: Radko Pavlovec Anti-Atom-Beauftragter des Landes Oberösterreich



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /