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Pressemitteilung

Landesfischereiverband beantragt Abschussgenehmigungen für Kormorane in Natur- und Vogelschutzgebieten

Potsdam: Die Wahl zum Vogel des Jahres 2010 ändert nichts daran, dass Kormorane erhebliche ökonomische und ökologische Schäden verursachen. Diese Schäden treffen inzwischen nicht mehr nur Teichwirte, Fischer und Angler. Wo Teichwirte wegen der extremen Verluste in den Satzfischbeständen aufgeben, schaut auch der Naturschutz in die Röhre. Um die Teichwirtschaften und mit ihnen die Teiche als wertgebende Elemente in zahlreichen Natur- und Vogelschutzgebieten zu erhalten, beantragt der Landesfischereiverband Brandenburg / Berlin e.V. Genehmigungen für Vergrämungsabschüsse von Kormoranen in Natur- und Vogelschutzgebieten. Gleichzeitig ist ein Umdenken auf der Seite des Naturschutzes nötig. Nur mit einem ernsthaften Management einschließlich einer Verringerung des Kormoranbestandes haben Fischerei und Teichwirtschaft in Europa eine Zukunft.


Der Bestand des zum Vogel des Jahres 2010 gekürten Kormorans hat mit ca. 130.000 Stück in Deutschland ein Rekordniveau erreicht und wächst weiter stetig an. Gleichzeitig wird die Situation für Fischereibetriebe und Teichwirtschaften immer prekärer. Eine normale Satzfischproduktion ist für die Karpfenteichwirtschaft inzwischen unmöglich geworden. Gegenüber dem Stand der 80er Jahre, als der Kormoran im Land Brandenburg nur als seltener Durchzügler unterwegs war, hat sich die aktuelle Verlustrate allein im zweiten Aufzuchtjahr der Karpfen mehr als verdoppelt. Von den im Frühjahr in die Teiche gesetzten Jungfischen werden heute im Durchschnitt nur noch 30 bis 40% im Herbst wieder abgefischt. Normal und betriebswirtschaftlich notwendig wären Abfischergebnisse von 70 bis 80%. Für das Land Brandenburg beliefen sich im Jahr 2008 die so entstandenen Schäden allein in der Karpfenteichwirtschaft auf mehr als 1,2 Mio. €. Diese finanziellen Verluste müssen die Teichwirte aus der eigenen Tasche bezahlen.

Wegen der großen Teichflächen und deren Lage in der Landschaft sind Vergrämungsab-schüsse von Kormoranen die einzige, halbwegs effektive Möglichkeit, um Totalverluste in den Satzfischbeständen zu vermeiden. Von den insgesamt ca. 100.000 ha Wasserfläche des Landes Brandenburg entfallen nur 4300 ha auf Karpfenteiche. Im Jahr 2008 wurden im Land Brandenburg insgesamt 997 Kormorane geschossen. Davon 942 an Satzfischteichen der Karpfenzüchter und 55 an natürlichen Gewässern. Diese Relationen machen deutlich, was sich in den Teichwirtschaften gegenwärtig abspielt. Der durchschnittliche Ertrag der Brandenburger Teichwirte liegt mit 309 kg Abfischgewicht pro Hektar Teichfläche gegenwärtig auf einem so niedrigen Niveau, wie wir es in der Nachkriegszeit letztmalig hatten.

Die vom NABU geforderte Einstellung der Vergrämungsabschüsse würde zu Totalverlusten in den Satzfischbeständen führen und damit das Ende der Teichwirtschaft bedeuten. Vom NABU als angebliche Alternativen dargestellte Maßnahmen zur Vergrämung von Kormoranen sind entweder nahezu wirkungslos oder in der Praxis nicht umsetzbar. Das belegt auch das Vorgehen in der Teichwirtschaft Blumberger Mühle nahe Angermünde. Diese Teichwirtschaft befindet sich im Eigentum des NABU, weshalb dort Vergrämungsabschüsse von Kormoranen selbstredend nicht gestattet werden. Der Pächter hat die Aufzucht eigener Satzfische wegen der zu erwartenden Verluste längst aufgegeben. Um die Teiche dennoch bewirtschaften zu können, kauft er bei einem tschechischen Fischzüchter Satzfische mit Stückgewichten von mehr als 600 Gramm ein, die von Kormoranen nicht mehr bewältigt werden können. Jährlich werden deshalb zwischen 60 und 65 Tonnen dieser Fische quer durch Europa in die Blumberger Mühle kutschiert. Pikantes Detail am Rande – der tschechische Kollege kann die Satzfische nur liefern, weil mehrere Mitarbeiter täglich mit der Waffe an den Teichen unterwegs sind, um Kormorane zu schießen und sie so am Fischen zu hindern. Während der NABU auf diese Weise sein eigenes Kormoranproblem elegant ins Ausland delegiert, ist das Modell „Blumberger Mühle“ aus verschiedenen Gründen (Kosten, Risiko der Krankheitseinschleppung) kein Vorbild und schon gar keine Lösung für die anderen Teichwirtschaften im Land Brandenburg. Bislang bleiben damit nur die Möglichkeit der Vergrämungsabschüsse und die Gewissheit, dass es dennoch zu den bereits dargestellten Verlustraten kommt.

Etwa 60% der Teichflächen im Land Brandenburg liegen innerhalb von Naturschutz und Vogelschutzgebieten. In diesen Gebieten gilt die Brandenburgische Kormoranverordnung nicht. Deshalb sind gesonderte Anträge an die jeweils zuständige Naturschutzbehörde erforderlich, die der Landesfischereiverband im Namen der betroffenen Teichwirte für das Jahr des Kormorans stellen wird.

Auch der NABU hat erkannt, dass die Teichwirte Hilfe brauchen. Er weigert sich jedoch, die Notwendigkeit für ein nachhaltiges Kormoranmanagement anzuerkennen. Wissenschaftler der Universität Rostock haben mit Hilfe eines Populationsmodells errechnet, dass ohne Eingriffe des Menschen die Kormoranpopulation allein in Mecklenburg-Vorpommern in den nächsten zwanzig Jahren von derzeit über 14.000 Brutpaaren auf bis zu 50.000 anwachsen wird. Angesichts der bereits jetzt zu verzeichnenden wirtschaftlichen und ökologischen Schäden besteht dringender Handlungsbedarf. Wer Teichwirtschaften und die von ihnen abhängigen Natur- und Vogelschutzgebiete erhalten will, muss effektive Maßnahmen zur Eindämmung der Kormoranschäden unterstützen.

Weitere Informationen zum Thema unter:

www.lfvb.org

http://www.nabu.de/kormoranfreunde/forum.php?id=1
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