Vorstoß für Biogas in Frankreich

Französisches Umweltgesetzbuch erleichtert Genehmigungsverfahren und schafft mehr Transparenz

Paris/Freiburg - Mit der durch das Dekret Nr.2009-1341 vom 29.10.2009 neu geschaffenen Kategorie 2781 (Rubrique ICPE) vereinfacht das französische Immissionsrecht Anmelde- und Genehmigungsverfahren für Biogas-Anlagen. Die Biogas-Branche in Frankreich hat auf dieses Zeichen gehofft, seit auf dem von Ministerpräsident Sarkozy ins Leben gerufenen Umweltgipfel in Paris im Herbst 2007 mehrfach der Wille geäußert worden war, Biogasprojekte zu fördern.

Die Verordnungen zu diesem Dekret regeln die künftig einzuhaltenden technischen Vorschriften für den Bau und den Betrieb von Biogasanlagen.
Die Verordnungen wurden am 26.11.2009 veröffentlicht und sind seitdem gültig.

Die beiden Verordnungen sorgen für mehr Transparenz. Die eine ist anwendbar für Biogasanlagen, die lediglich einem Anmeldeverfahren unterliegen, die andere ist für den Großteil der Biogasanlagen relevant, die dem Genehmigungsverfahren unterliegen. Die Verordnungen präzisieren, welche Substrate künftig in einer Biogasanlage verarbeitet werden dürfen. Zudem regeln sie u.a. den Umgang mit Gärresten und inwieweit diese als Dünger auf die Felder ausgetragen werden dürfen. Art und Herkunft der Substrate müssen künftig genau dokumentiert werden. Zugleich fordern die neuen Bestimmungen, die Öffentlichkeit über Biogasanlagen zu informieren und das Anlagenpersonal zu schulen.

"Die neue immissionsschutzrechtliche Kategorie 2781 für Biogasanlagen schafft für alle Beteiligten mehr Rechtssicherheit und beschleunigt das Anmelde- und Genehmigungsverfahren erheblich. Sie ist eine echte Erleichterung für Planer und Entwickler von Biogasanlagen in Frankreich. Deutschen Unternehmern signalisiert sie einen günstigen Zeitpunkt, auf dem französischen Biogasmarkt tätig zu werden," so Laurent Brault, Avocat à la Cour bei Sterr-Kölln & Partner in Paris.

In Frankreich regelt das Tarifdekret vom 10. Juli 2006 die Einspeisungsvergütung für Strom aus Biogas. Eine deutsch-französische Version des Tarifdekrets kann bei Sterr-Kölln & Partner angefordert werden.

www.sterr-koelln.com


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /