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Pressemitteilung

Herausgeber: MESSE HUSUM/HWG mbh & Co. KG

Bundesverband WindEnergie diskutiert Genehmigungspraxis für Kleinwindanlagen

Husum (iwr-pressedienst) - Das Land Schleswig-Holstein ist mit seinem Landeserlass vom 02. Februar 2010 zur "Bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Kleinwindkraftanlagen im Innen- und Außenbereich sowie von Windkraftanlagen als Nebenanlagen für privilegierte Betriebe im Außenbereich" in Führung gegangen. Das Land Schleswig-Holstein hat den Erlass bereits an die Fachkommission Städtebau weiter geleitet. Durch dieses Gremium soll der Erlass nun auch in den übrigen Bundesländern zur Übernahme vorgeschlagen werden, meldet der Bundesverband Kleinwindanlagen (BVKW).

Für die künftigen Betreiber von Kleinwindanlagen bedeutet dieser Erlass Klarheit und Rechtssicherheit schon in der Planungsphase. Demnach sind nun im Außenbereich Kleinwindanlagen bei Einhaltung bestimmter Regeln bis zu einer Höhe von 30 m grundsätzlich erlaubt – und das auch außerhalb der sog. Windvorranggebiete. Der Bundesverband WindEnergie kritisiert an diesem Landeserlass die neu geschaffenen, bürokratischen Hürden sowie die Übertragung von Genehmigungsbedingungen, die bisher für große WEA galten, nun auch für die kleinen Anlagen.

Diskutiert wird der schleswig-holsteinische Landeserlass sowie auch die aktuellen Genehmigungsbedingungen in den übrigen Bundesländern auf dem 3. Kleinwindanlagen Symposium des Bundesverbands WindEnergie am 20. und 21. März im Rahmen der europäischen Leitmesse für Kleinwindenergie, der new energy in Husum.

"Aus der Nische in den Markt - Kleinwindenergie vor dem Durchbruch?" ist die generelle Fragestellung dieser Veranstaltung in der Hersteller, Betreiber, Finanzierer und Branchenexperten eine Übersicht über die Vielzahl der Produkte, Techniken und Einsatzmöglichkeiten geben, die Marktsituation diskutieren und Praxisbeispiele mit individuellen Nutzungsformen vorstellen. Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse werden ebenso präsentiert wie Studien zur Akzeptanz von Kleinwindanlagen. Vorgestellt werden Finanzierungskonzepte für Kleinwindanlagen mit Förderdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der landwirtschaftlichen Rentenbank.

Weitere Informationen sowie der aktuelle Landeserlass aus Schleswig-Holstein sind abrufbar unter http://www.new-energy.de.


Husum, den 24. Februar 2010


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an die MESSE HUSUM/HWG mbh & Co. KG wird freundlichst erbeten.


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