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Heizkostenspirale: Als Vermieter den Mietern mit einem Anbieterwechsel entgegenkommen

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Pressemitteilung von: auxilis GmbH

/ PR Agentur: siebenquadrat | Kommunikation & Gestaltung - Jörg Wunderlich
Schon zu Beginn des zurückliegenden Winters hatte der Deutsche Mieterbund die Vermieter auf ihre Pflicht zur Kostenkontrolle in laufenden Mietverhältissen hingewiesen.
Es gelte das Gebot der Sparsamkeit bzw. Wirtschaftlichkeit. Der Vermieter müsse auch alternative Angebote einholen, um überzogene Preise auszuschließen, hatte Mieterbund-Präsident Rips erklärt und sich dabei auf den § 556 Abs. 3 des BGB berufen.

Vermieter, die dieses Gebot ignorierten und ständig steigende Heizkosten einfach nur „weiterreichten“, riskierten irgendwann Schadensersatzansprüche ihrer Mieter, so der Mieterbund-Chef.
Spätestens nach dem Verlauf dieses langen und harten Winters sollten Vermieter und Hauseigentümer diese Warnungen nicht länger ignorieren. Denn es ist zu erwarten, dass die gebeutelten Mieter kein Rechtsmittel auslassen werden, um Betriebskosten-Nachzahlungen anzufechten.

Um Zahlungsausfällen aufgrund von Rechtsstreitigkeiten aus dem Wege zu gehen, sollten Vermieter und Hauseigentümer eigenständig die örtlichen Tarife vergleichen, Angebote einholen und bei deutlichen Preisunterschieden einen Anbieterwechsel in beiderseitigem Interesse vornehmen.

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