© www.antiatom.info
© www.antiatom.info

Tschechisches UVP-Gesetz nach Beschwerde des Landes Oberösterreich und der NGO's im Vorjahr repariert

Tschechisches UVP-Gesetz wurde angepasst

Eine heutige Aussendung der FPÖ, wonach laut Feststellung des EuGH Tschechien gegen die UVP-Richtlinie verstößt, sorgt in informierten Kreisen für Verwunderung. Das tschechische UVP-Gesetz wurde nämlich bereits im Vorjahr novelliert und an die UVP-Richtlinie der EU angepasst. Den entscheidenden Beitrag leisteten dabei Beschwerden von tschechischen, oberösterreichischen und bayrischen NGO's sowie des Landes Oberösterreich. Die EU-Kommission akzeptierte den Vorschlag des Landes Oberösterreich und reichte schließlich vor dem EuGH Klage gegen Tschechien ein. Unter dem Eindruck der Klage kam es im Herbst 2009 trotz des massiven Widerstandes der tschechischen Atomlobby zu einer raschen Novellierung des UVP-Gesetzes. "Die Anpassung des tschechischen UVP-Gesetzes stellt einen großen Erfolg der grenzüberschreitenden Kooperation im Rahmen der Anti-Atom-Offensive des Landes Oberösterreich dar", freut sich Radko Pavlovec, Anti-Atom-Beauftragter des Landes Oberösterreich und Initiator der EU-Beschwerde". Es wird nun möglich sein, skandalöse UVP-Bescheide vom tschechischen Verwaltungsgerichtshof überprüfen zu lassen".

Die Beschwerde des Landes Oberösterreich thematisierte die Verletzung des Artikels 10a der UVP-Richtlinie 85/337/EWG. Im Widerspruch zu den Bestimmungen der EU-Richtlinie hatten die TeilnehmerInnen an UVP-Verfahren in Tschechien keine Möglichkeit, dieÜberprüfung des UVP-Bescheides durch ein unabhängiges Gericht zu veranlassen. Die UVP-Verfahren verkamen so zu einer Farce unter dem Taktstock der Projektbetreiber ohne jede rechtliche Konsequenz. Die EU-Kommission akzeptierte die Beschwerde und leitete ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Aufgrund der Verzögerungen bei der Novellierung des UVP-Gesetzes schlug Oberösterreich die Einbringung einer Klage vor dem EUGH vor. Die Einbringung der Klage durch die EU-Kommission veranlasste die tschechische Politik zur raschen Verabschiedung einer Novelle, deren Inkrafttreten zum Schluss noch durch das Veto von Präsident Klaus behindert wurde.

Warum im Rahmen der heutigen Aussendung von der Notwendigkeit der Anpassung des tschechischen UVP-Gesetzes gesprochen wird, erscheint nicht nachvollziehbar. "Es handelt sich offensichtlich um ein grundlegendes Missverständnis", so Pavlovec.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /