© Gerhard Loidl (Land OÖ)
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Europäische Kommission meldet Zweifel am Status der Mochovce-UVP an

Soll das fehlende Containment des veralteten AKW unter Ausschluss der Öffentlichkeit schön geredet werden?

Brüssel und Linz- In ihrer Reaktion auf die Beschwerde gegen das slowakische UVP-Gesetz meldet die EU-Kommission Zweifel am Status der Umweltverträglichkeitsprüfung zur Fertigstellung der Blöcke 3 und 4 im slowakischen Mochovce an. "Die Kommission wird die slowakischen Behörden auffordern, die Art der laufenden UVP zu spezifizieren und anzugeben, ob sie als eine Prüfung im Rahmen der UVP-Richtlinie gilt oder ob es sich um eine andere Art Prüfung handelt, die nicht unter die Richtlinie fällt und für slowakisches Recht spezifisch ist. Anhand der Antwort der slowakischen Behörden können unsere Dienststellen entscheiden, ob ihre Vorbehalte im Bezug auf das laufenden UVP-Verfahren unter dem Gesichtspunkt der Beachtung der UVP-Richtlinie zu prüfen sind oder nicht", wird in der Mitteilung der EU-Kommission an Radko Pavlovec, Initiator der Beschwerde, festgestellt. "Nun ist die Bundesregierung dringend aufgefordert, im Interesse der mehr als 200.000 österreichischen TeilnehmerInnen am UVP-Verfahren für die Klärung der Situation zu sorgen", erklärt Radko Pavlovec. "Diesen engagierten Menschen ist es nicht zumutbar, an einer UVP-Farce teilzunehmen oder einfach ihrer Rechte beraubt zu werden".

Die Beschwerde richtet sich gegen die unzulässige Einschränkung der Rechte der Verfahrensteilnehmer bei der Genehmigung von Nuklearanlagen. Alle entscheidenden Verfahren werden nach dem slowakischen Atomgesetz abgewickelt. Das slowakische UVP-Gesetz schließt jedoch die Verfahrensteilnehmer aus solchen Verfahren aus. Eine Überprüfung des UVP-Bescheides durch ein unabhängiges Gericht ist im Widerspruch zum Artikel 10a der EU-UVP-Richtlinie nicht möglich.

Neben der rechtlichen Situation des UVP-Verfahrens bietet auch die Behandlung des wichtigsten sicherheitstechnischen Problems - der Frage des fehlenden Containments - Anlass zur Sorge. Wie bereits berichtet, wurde am 28. April 2010 die oberösterreichische Delegation wegen einer inakzeptablen Geheimhaltungsklausel von Expertengesprächen zu diesem Thema ausgeschlossen. Bis heute wurden keinerlei Informationen zu diesen Gesprächen veröffentlicht. "Es entsteht der Eindruck, dass die zentrale Frage des fehlenden Containments schön geredet und auf der Ebene des zahnlosen Nuklearinformations-abkommens entsorgt werden soll, wie es im Falle der Sicherheitsdefizite des AKW Temelin geschah", warnt Pavlovec.

Quelle: Radko Pavlovec, Anti-Atom-Beauftragter des Landes Oberösterreich


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /