Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

Newsletteranmeldung:

Große Anlagen erhalten weiter Zuschüsse

Solarthermie auch bei Warmwasserbereitung MAP-fähig

Solare Warmwasserbereitung wird für Mehrfamilienhäuser weiter gefördert. Bild: Dena

Mit den neuen Regelungen zum Marktanreizprogramm gibt es Mittel für Anlagen zur Trinkwassererwärmung, wenn mindestens drei Wohneinheiten versorgt werden.

Berlin. Seit Mitte Juli 2010 gibt es wieder Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm für den Umstieg auf erneuerbare Energien bei Heizungen. Vor allem bei der Solarthermie gibt es aber immer wieder Mißverständnisse in Bezug auf die Förderung von Anlagen zur Trinkwassererwärmung. Die sind nicht mehr generell förderfähig, aber für innovative große Anlagen in Mehrfamilienhäusern gibt es nach wie vor Bafa-Zuschüsse.

Unterschieden wird zwischen Basisförderung, Bonusförderung und Innovationsförderung. Im Rahmen der Basisförderung gibt es Zuschüsse für Solarthermie-Anlagen mit bis zu 40 Quadratmeter Kollektorfläche. Sie beträgt derzeit 90 Euro je angefangenen Quadratmeter Kollektorfläche bei neuen Anlagen im Gebäudebestand, 45 Euro bei einer Erweiterung. Anlagen im Neubau sind nicht mehr förderfähig.

Einen Kombi-Bonus erhält, wer die solarthermische Anlage mit einem effizienten Gas- oder Ölbrennwertgerät kombiniert. Dieser Bonus läuft zum Jahresende aus. Einen Bonus gibt es auch für die Kombination mit einer förderfähigen Wärmepumpe oder einer förderfähigen Biomasseanlage.

Für die Erstinstallation von Anlagen zur Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung kann zusätzlich ein Effizienzbonus gewährt werden. Dann gibt es nochmal die Hälfte der Basisförderung extra, also 135 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche. Als effizient gelten Wohngebäude, die die geltenden Höchstwerte der EnEV 2009 für den Neubau um 30 Prozent unterschreiten. Diesen Bonus gibt es nur für Wohngebäude. Es kann nur entweder ein Kombi-Bonus oder ein Effizienzbonus in Anspruch genommen werden.

Eine spezielle Innovationsförderung gibt es für diejenigen Anlagen, die mindestens drei Wohneinheiten versorgen und zwischen 20 und 40 Quadratmeter Kollektorfläche besitzen. Für die Erstinstallation dieser Solarkollektoranlagen gibt es 180 Euro je angefangenen Quadratmeter Kollektorfläche. In diesem Fall gibt es die Förderung auch dann, wenn nur Trinkwassererwärmung oder nur Heizungsunterstützung erfolgt. Als innovativ werden auch Lösungen eingestuft, bei denen die Sonnenkollektoren zur solaren Kühlung eingesetzt werden. Auch dann gibt es den erhöhten Fördersatz. Als besonders innovativ gilt auch die Versorgung von Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 Quadratmetern Nutzfläche.

Für noch größere Anlagen gibt es keinen Zuschuss, sondern stattdessen Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Auch Vorhaben, die keinen Zuschuss aus dem Marktanreizporogramm mehr erhalten sind teilweise noch über KfW-Kredite finanzierbar.

Anträge können Privatpersonen, freiberuflich Tätige, Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen einschließlich gemischtwirtschaftlicher Unternehmen stellen. Antragsberechtigt sind auch Mieter oder Pächter eines Grundstücks, sofern sie die Einwilligung des Eigentümers in die Baumaßnahme beibringen. Kein Geld erhält, wer mit der Installation die Nutzungspflicht nach dem Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich oder andere Verpflichtungen wie die EnEV 2009 erfüllt.

Insgesamt gilt: Wer die Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm in Anspruch nehmen möchte sollte zügig einen Energieberater zu Rate ziehen und mit der konkreten Planung beginnen. Die derzeitigen Förderkonditionen gelten nur bis Ende 2011. Die Gestaltung im nächsten Jahr wird im wesentlichen davon abhängen, wie viel Fördermittel dann zur Verfügung stehen. 117pgl

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.