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Neue Gasnetzzugangsverordnung wichtiger Schritt in die richtige Richtung – Weiterer Handlungsbedarf besteht

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Pressemitteilung von: Biogasrat e.V.

Berlin, den 18. August 2010 – Der Biogasrat e.V., der Verband der führenden Unternehmen der Biogasbranche, begrüßt ausdrücklich die heute von der Bundesregierung beschlossene neue Gasnetzzugangsverordnung. Reinhard Schultz, Geschäftsführer des Biogasrat e.V. erklärt hierzu: „Mit der neuen Gasnetzzugangsverordnung werden einige wesentliche Forderungen unseres Verbandes umgesetzt. So konnten wir unter anderem die marktdiskriminierende Einschränkung beim Einsatz von Biogas verhindern. Für uns ist das ein großer Erfolg, da Biogas nun technikoffen eingesetzt werden kann.“ Von dieser Regelung profitiere die gesamte Biogasbranche, da nun neue alternative Nutzungspfade für den Einsatz von Biogas erschlossen werden könnten, so Schultz. Dies fördere die dringend notwendige Marktverbreiterung.


Ein weiteres wichtiges Anliegen des Biogasrat e.V. war es, bei der Übernahme der Kosten für den Netzanschluss eine 25/75-Regelung durchzusetzen und die Kosten auf 250.000 Euro zu deckeln. „Auch dieses Ziel haben wir erreicht. Künftig trägt ein Anlagenbetreiber lediglich 25 Prozent der Anschlusskosten, jedoch maximal 250.000 Euro. Der kapitalstärkere Gasnetzbetreiber übernimmt bis zu 75 Prozent der Kosten. Mit dieser Regelung erhalten auch „kapitalschwächere“ Betreiber die Möglichkeit, ihre Anlagen an das Gasnetz anzuschließen. Ein diskriminierungsfreier Zugang zum Gasnetz ist somit gesichert“, erklärt Schultz.

Dringenden Handlungsbedarf sieht der Geschäftsführer des Biogasrat allerdings weiterhin: „Wenn wir einen funktionierenden Markt für Biogas wollen, müssen Anreize für die Nutzung von Biomethan geschaffen werden.“ Aus Sicht des Biogasrat wäre die Erhöhung der vermiedenen Netznutzungsentgelte von derzeit 0,7 Cent pro Kilowattstunde auf 1,5 Cent pro Kilowattstunde ein wichtiger Schritt. „Nur ein Bruchteil der 31 Anlagen in Deutschland kommen in intelligenten Anwendungen zum Einsatz. Eine Erhöhung der vermiedenen Netzkosten auf 1,5 Cent bei der Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz bewirkt eine wesentliche Kostenentlastung des gesamten Biomethaneinspeisesystems und optimiert die Verkaufspreise für Biomethan und damit den Handel“, macht Schultz deutlich.

Ein funktionierender Markt für Biomethan sei kein Selbstzweck. „Erklärtes umweltpolitisches Ziel der Bundesregierung ist es, bis zum Jahr 2020 6 Milliarden m3 Biomethan ins Erdgasnetz einzuspeisen. Dieses Ziel werden wir ohne eine umfassende Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen klar verfehlen.“
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