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HKI: Austausch von Altgeräten: Schon nach wenigen Stunden flackert das Kaminfeuer wieder

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Pressemitteilung von: HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.

/ PR Agentur: Dr. Schulz Business Consulting GmbH
Kachelofen aus dem Jahr 1972 wurde mit modernem Heizeinsatz ausgestattet – Umsetzung der neuen Kleinfeuerungsanlagenverordnung

Kachelofen aus dem Jahr 1972 wurde mit modernem Heizeinsatz ausgestattet – Umsetzung der neuen Kleinfeuerungsanlagenverordnung

Frankfurt am Main. - Dass ein Ofenaustausch einfach und schnell gehen kann, zeigt ein Beispiel aus dem hohen Norden. Helmut Lamp aus Schönberg in Schleswig-Holstein hatte sich entschieden, seinen inzwischen veralteten Kachelofeneinsatz, Baujahr 1972, gegen einen modernen Kachelofeneinsatz auszutauschen. Als Landwirt und Vorsitzender des Vorstandes des Bundesverbandes BioEnergie e.V. (BBE) liegt dem Vater dreier Kinder besonders viel an einer klimaneutralen und umweltfreundlichen Heizmöglichkeit.


Vorausgegangen war dem ein Blick in die seit dem 22. März 2010 geltende neue Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV), wonach jeder Besitzer eines Kaminofens, Kachelofens oder Heizkamins bis Ende 2012 seinem Schornsteinfeger gegenüber den Nachweis erbringen muss, dass sein Ofen die neuen Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid (CO) einhält. Dies kann eine Herstellerbescheinigung sein, die er entweder direkt beim Hersteller erhält oder in einer Online-Datenbank abrufen kann, die der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. gemeinsam mit den Herstellern aufgebaut hat und die unter www.ratgeber-ofen.de abrufbar ist.

"Für viele ältere Modelle jedoch", so Dipl.-Ing. Frank Kienle, Geschäftsführer des HKI, "kann eine Staubmessung durch den Schornsteinfeger notwendig sein, da für diese Geräte in der Vergangenheit keine Staubmesswerte ermittelt wurden. Für die Durchführung einer solchen Messung bleibt Zeit bis Ende 2013. Danach wird es ernst: Sollte der Ofen die Grenzwerte nicht erfüllen, ist er mit einem Staubfilter auszustatten oder muss ausgetauscht werden."

Fristen für Austausch oder Nachrüstung beginnen 2014

Für den Austausch, die Stilllegung oder eine Nachrüstung gibt es unterschiedliche Fristen. Entscheidend hierfür ist das Datum der Typprüfung. Dieses steht auf dem Typenschild, das auf der Feuerstätte angebracht ist. Für Geräte, deren Typprüfung vor 1975 stattgefunden hat und die den neuen Anforderungen bzw. den Bestandsschutzwerten nicht genügen, ist am 31. Dezember 2014 definitiv Schluss.

In mehreren Schritten - in den Jahren 2017, 2020 und 2024 - folgen die jüngeren Feuerungsanlagen; zum letztgenannten Termin all jene, die vom 1. Januar 1995 bis zum 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden. "Wenn eine Feuerstätte schon 30 Jahre oder mehr läuft", so Frank Kienle, "sollte über eine Modernisierung ohnehin nachgedacht werden. Die Verbrennungstechnik hat seither enorme Fortschritte gemacht. Nicht nur die Emissionen, auch der Wirkungsgrad - und somit der Brennstoffverbrauch - haben sich in der Zwischenzeit deutlich verbessert."

Helmut Lamp kann das nur bestätigen. Nach wenigen Stunden war der neue Heizeinsatz betriebsbereit - und der Hausherr wurde mit einem noch schöneren Blick durch eine größere Scheibe auf ein tolles Flammenspiel belohnt. Hinzu kam das angenehme Gefühl, etwas Gutes für das Klima, die Umwelt und - nicht zuletzt - auch für die Minimierung seiner Heizkosten getan zu haben. Deshalb ist er auch überzeugt davon, dass viele seinem Beispiel folgen werden.

Weitere Informationen im Internet unter www.ratgeber-ofen.de.
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