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Biogasrat fordert effiziente Nutzung von Bioabfällen

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Pressemitteilung von: Biogasrat e.V.

Berlin, den 24. September 2010 - Der Biogasrat e.V., der Verband der führenden Unternehmen der Biogasbranche, stellte gestern seine wesentlichen Forderungen zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts anlässlich der Anhörung zum Referentenentwurf im Bundesumweltministerium vor. So ist die flächendeckende Einführung der Biotonne aus Sicht des Biogasrat e.V. nur sinnvoll, wenn sie in eine Biogas-/Biomethanstrategie eingebunden wird. Denn nur im Rahmen einer Biogas-/Biomethanstrategie könne das hohe Ressourcenpotential der Bioabfälle effizienter erschlossen werden.

Derzeit wird getrennt gesammelter Bioabfall in der Regel in Kompostwerken zu Humus bzw. Dünger verarbeitet. Hierbei sind strenge Vorgaben insbesondere im Hinblick auf den Schwermetallgehalt einzuhalten. Dies sei bei flächendeckender Sammlung nicht mehr möglich. Nach Auffassung des Biogasrat e.V. wird die Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Bioabfällen ab dem 01. Januar 2015 zu erheblichen Verunreinigungen des Bioabfalls führen. „Gerade aus Versuchen in Quartieren mit hochverdichteten Geschoßwohnungsbau ist bekannt, dass die Biotonne als alternative Restmülltonne missbraucht wird“, so Reinhard Schultz, Geschäftsführer des Biogasrat e.V. Die flächendeckende Einführung der Biotonne sei daher nur zu verantworten, wenn sie mit einem Strategiewechsel einherginge.

Mit der Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes setzt die Bundesregierung die Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.11.2008 in deutsches Recht um. Grundsätzlich fordert der Biogasrat hierbei die 1:1 Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie: „Weitergehende Regelungen würden zu einem ökologischen Gefälle in der europäischen Abfallwirtschaft führen und durch Missbrauch zu Lasten der Umweltstandards gehen“, erklärt Schultz. Der energetischen Verwertung von Abfällen über die Biomethan-Erzeugung aus Bioabfall steht der Biogasrat e.V. aufgeschlossen gegenüber. Dies müsse aber in der Verantwortung der Entsorgungsträger organisiert werden, so dass die Trennung von „sauberen“ und „verunreinigten“ Bioabfällen und deren ordnungsgemäße Verwertung einschließlich Behandlung der Reststoffe sichergestellt sei.
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