© greenpeace
© greenpeace

Betriebsverlängerung deutscher AKW's kippt wegen UVP-Pflicht

Beschluss im deutschen Bundestag gesetzeswidrig - Österreichische Bundesregierung muss grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung einfordern

Die Anträge zur Betriebsverlängerung deutscher Kernkraftwerke im deutschen Bundestag müssen wegen bestehender UVP-Pflicht zurückgezogen werden. So lautet das Ergebnis eines aktuellen Berichtes von Radko Pavlovec, der heute veröffentlicht wurde. Im Rahmen des Berichtes wurden die Bestimmungen der EU-Richtlinie 2001/42/EG (SUP-EU-Richtlinie) sowie des deutschen UVP-Gesetzes herangezogen. Aufgrund der genannten gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich die Pflicht zur Durchführung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung vor allfälligen Bundestags-beschlüssen. Die deutsche Bundesregierung ignoriert die Bestimmungen und bricht damit sowohl deutsches Recht als auch EU-Recht. Die Bestimmungen der EU-Richtlinie sind seit Juli 2004 verpflichtend. "Die deutsche Bundesregierung ist daher verpflichtet, die Anträge zum Energiekonzept und zur Änderung des Atomgesetzes im Bundestag umgehend zurückzuziehen und die Erstellung des Energiekonzeptes im Einklang mit dem deutschen UVP-Gesetz sowie der SUP-EU-Richtlinie 2001/42/EG durchzuführen", erklärt Radko Pavlovec, Anti-Atom-Beauftragter des Landes Oberösterreich.

Aufgrund der gesetzlichen Situation ergibt sich allerdings auch eine sofortige Handlungspflicht für die bisher säumigeösterreichische Bundesregierung. Da das deutsche Energiekonzept ohne Zweifel einen Gegenstand der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung darstellt, ist die österreichische Bundesregierung zum Schutz der Interessen österreichischer StaatsbürgerInnen verpflichtet, umgehend an die deutsche Bundesregierung heranzutreten und die Durchführung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung im Einklang mit Artikel 7 der SUP-EU-Richtlinie vor dem Beschluss im Bundestag einzufordern.

Im Rahmen der zwischenstaatlichen Konsultationen zum grenzüberschreitenden UVP-Verfahren sind alle Fragen umfassend zu klären, die eine mögliche Gefährdung Österreichs durch die beabsichtigte Verlängerung der Betriebsdauer deutscher Kernkraftwerke betreffen. Es sind Maßnahmen zu vereinbaren, um eine solche Gefährdung zu vermeiden. Ganz besonders ist auf die unverzügliche Stilllegung der völlig veralteten Reaktoren der Baureihe 69 zu drängen, zu denen auch das grenznahe AKW Isar 1 gehört.

Im Falle der Weigerung der deutschen Bundesregierung, ihren gesetzlichen und internationalen Verpflichtungen nachzukommen, ist die österreichische Bundesregierung verpflichtet, unverzüglich ein zwischenstaatliches Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten und den Europäischen Gerichtshof anzurufen.

Aus den Bestimmungen des Artikels 8 der SUP-EU-Richtlinie ergeben sich gleiche Verpflichtungen für die Regierungen der betroffenen Staaten. Die deutsche Bundesregierung hat es verabsäumt, die Nachbarstaaten über die Entstehung des Energiekonzeptes zu informieren, obwohl erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt der Nachbarstaaten zu erwarten sind. "Die österreichische Bundesregierung hat es jedoch ebenfalls verabsäumt, einen Antrag nach Artikel 7 Absatz 1 zu stellen. Damit trägt die österreichische Bundesregierung direkte Mitverantwortung für den Bruch des EU-Rechts", erklärt Radko Pavlovec. "Die zuständigen Mitglieder der österreichischen Bundesregierung sind daher aufgefordert, diesen unhaltbaren Zustand zu beenden und die überfälligen Schritte umgehend zu setzen".

Aktuelle Informationen zu den AKW`s Temelin und Mochovce sowie zu wichtigen Aspekten der Kernenergienutzung finden Sie auf unseren Internetseiten WWW.TEMELIN.COM WWW.MOCHOVCE.COM

Quelle: Radko Pavlovec, Anti-Atom-Beauftragter des Landes Oberösterreich



Verwandte Artikel:


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /