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Leichtfried/Kadenbach: Offizielles Verfahren gegen Verlängerung der Laufzeit von deutschen AKW

Hat Deutschland gegen EURATOM verstoßen - Anfrage bei EU-Kommission eingebracht

Um die Verlängerung der Laufzeit von deutschen Atomkraftwerken zu verhindern, setzten die beiden SPÖ-EU-Abgeordneten Jörg Leichtfried (Delegationsleiter) und Karin Kadenbach (Mitglied im Umweltausschuss) nun ein offizielles Verfahren in Gang. Konkret gibt es eine Anfrage an die EU-Kommission, die einen möglichen Verstoß Deutschlands gegen den EURATOM-Vertrag klären soll.

Der Text der Anfrage von Leichtfried und Kadenbach mit dem Betreff "Verstoß Deutschlands gegen Art. 37 des EURATOM-Vertrages" im Wortlaut:

"Am 1. Oktober 2010 kam es im Deutschen Bundestag zur ersten Lesung des geplanten Atomgesetzes, um die Laufzeiten von 17 deutschen Atomkraftwerken zu verlängern.

Laut Artikel 37 des EURATOM-Vertrages ist jeder Mitgliedstaat verpflichtet, der Kommission über jeden Plan zur Ableitung radioaktiver Stoffe aller Art die allgemeinen Angaben zu übermitteln, aufgrund deren festgestellt werden kann, ob die Durchführung dieses Plans eine radioaktive Verseuchung des Wassers, des Bodens oder des Luftraums eines anderen Mitgliedstaats verursachen kann. Dies ist nicht geschehen. Die deutsche Bundesregierung ist ihrer Mitteilungspflicht nicht nachgekommen und hat so gegen EU-Recht verstoßen.

1.) Ist der Kommission dieser EU-Rechtsbruch bewusst?

2.) Was gedenkt die Kommission in weiterer Folge zu tun, um die unrechtmäßige Laufzeitverlängerung der deutschen Atomkraftwerke zu sanktionieren?"

Die Kommission muss die Anfrage der beiden SPÖ-EU-Parlamentarier innerhalb von sechs Wochen beantworten. Leichtfried und Kadenbach erläutern: "Bei Atomkraft herrscht ein ablehnender Konsens inÖsterreich. Anders als deutsche Atom-Berater wie etwa Ex-Kanzler undÖVP-Nationalrat Wolfgang Schüssel vertreten wir Sozialdemokraten diesen österreichischen Anti-Atomkurs in Europa."


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /