© Angelina Ströbel- pixelio.de
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Durchbruch bei sicherer Anwendung von GVO - Sicherheit für Österreich

Internationale Haftungsregelungen für Schäden an der biologischen Vielfalt bei unsachlicher Anwendung von GVO verankert – Österreichs Position international gestärkt

‘Sechs Jahre lang wurde intensiv verhandelt, jetzt ist der Durchbruch gelungen", zeigt sich Landwirtschafts- und Umweltminister Niki Berlakovich in Bezug auf ein Zusatzprotokoll zum Cartagena Protokoll über die biologische Sicherheit erfreut, das die Haftung im Falle einer unsachlichen Anwendung von gentechnisch verändertem Organismen klar regelt. Das Protokoll wurde auf internationaler Ebene beschlossen. ‘Vor allem für Österreich ist das ein Erfolg. Denn wir haben immer eine klare Haltung eingenommen und uns gegen gentechnisch veränderten Anbau ausgesprochen."
Nun ist ein weiterer wichtiger Schritt gelungen, um Österreich abzusichern.

Bisher gab es keine internationalen Verfahrensregelungen. Nun der Durchbruch: Tritt ein Schaden ein (z.B. Kontaminierung durch Verunreinigung in Frachtschiffen), müssen die zuständigen Behörden den Betreiber beauftragen, die Wiedergutmachung des Schadens herbeizuführen. Die Behörden können auch selbst die Wiedergutmachung durchführen und die Kosten vom Betreiber zurückfordern. ‘Österreich hat sich stets für ein klares, praktikables System ausgesprochen. Die nun vorliegende Regelung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung", so Berlakovich.

Das Zusatzprotokoll wurde im Rahmen der Vertragsparteienkonferenz des Cartagena Protokolls, die in Nagoya/Japan stattfand, angenommen. Es wird nach Ratifikation von mindestens 40 Staaten in Kraft treten. Österreich hat durch die Leitung der internationalen ExpertInnen-Gruppe zur Risikoabschätzung und durch aktives Engagement bei zahlreichen weiteren Themen einen maßgeblichen Anteil an der aktiven Rolle der Europäischen Union in diesen Verhandlungen. ‘Für Österreich bedeuten diese Ergebnisse eine Unterstützung auf internationaler Ebene für den vorsorgend-kritischen Kurs bei der Anwendung von GVO in der Landwirtschaft und Umwelt", so Berlakovich.
‘Es ist ein zäher Prozess, uns gegenüber anderen Ländern durchzusetzen. Wir leisten aber konsequente Überzeugungsarbeit", verweist der Minister auch auf den jüngsten Erfolg auf EU-Ebene, wonach sich eine Mehrheit der Mitgliedsländer für ein nationales Selbstbestimmungsrecht beim Anbau von gentechnisch verändertem Saatgut ausspricht. Österreichs Position, die vorsieht, dass die einzelnen Länder selbst entscheiden können, ob sie gentechnisch verändertes Saatgut verwenden oder nicht, ist dadurch gestärkt. Der Ball liegt nun bei der EU-Kommission. ‘In Österreich brauchen wir keinen GVO-Anbau. Dieser bringt weder Vorteile noch hat er die Akzeptanz der Bevölkerung, wie jüngste Studien untermauern", so der Landwirtschaftsminister.

Quelle: Lebensministerium


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /