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HKI: Emissionen vermeiden - alte Öfen austauschen

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Pressemitteilung von: HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.

/ PR Agentur: Dr. Schulz Business Consulting GmbH
Ein altes Gerät verursacht mehr Feinstaub als sieben neue

Fortschritte in der Kaminofentechnik reduzieren die Feinstaubbelastung um bis zu 85 Prozent gegenüber alten Feuerungsanlagen


Frankfurt am Main. - Mit dem Austausch einer Feuerstätte aus den Jahren vor 1975 durch ein modernes Gerät lassen sich die Feinstaub-Emissionen zum Teil drastisch - um bis zu 85 Prozent - reduzieren. Grund dafür sind die inzwischen erzielten Fortschritte in der Verbrennungstechnik, die sowohl den Wirkungsgrad erhöht als auch den Schadstoffausstoß reduziert haben. Darauf macht der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. aufmerksam, der die Hersteller von Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkaminen sowie Pellet-Öfen vertritt.


"Heizen mit Holz ist nach wie vor eine sehr verantwortungsvolle und von der Bundesregierung erwünschte Form der Energiegewinnung", so der Geschäftsführer des HKI, Dipl.-Ing. Frank Kienle. "Der nachwachsende Rohstoff ist gleichermaßen ökonomisch wie ökologisch von Bedeutung und stellt - dank seiner CO2-neutralen Verbrennung - einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz dar. Moderne Gerätetechnik steigert zudem den Wirkungsgrad und somit auch die Energieeffizienz."

Selbstverständlich darf dabei aber die Luftreinhaltung nicht zu kurz kommen. Deshalb wurden in der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) erstmals auch für Kleinfeuerungsanlagen Emissionsgrenzwerte festgesetzt - zum einen für Feinstaub und zum anderen für Kohlenmonoxid (CO). Und diese gelten sowohl für die rund 15 Millionen Festbrennstoffgeräte, die heute in Betrieb sind, als auch - in nochmals verschärfter Form - für all jene, die neu auf den Markt kommen.

Jedes Gerät, das heute im Handel ist, genießt Bestandsschutz

In beiden Fällen ist bis Ende 2013 gegenüber dem Schornsteinfeger der Nachweis zu erbringen, wann der Ofen in Betrieb gegangen ist und ob er die geforderten Grenzwerte einhält. Die gute Nachricht: Sämtliche Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine, die heute in Deutschland angeboten werden, erfüllen bereits die erste Stufe der 1. BImSchV und dürfen auch nach 2015 zeitlich unbeschränkt weiter betrieben werden. Um ganz sicher zu gehen, sollte man beim Kauf einer neuen Feuerstätte auf die Herstellerbescheinigung achten, aus der dies klar hervorgeht.

Weitere Informationen rund ums Heizen mit Holz sowie eine Online-Datenbank, die der HKI gemeinsam mit den Herstellern aufgebaut hat und in der sich für jedes einzelne Modell komfortabel recherchieren lässt, ob die Emissionsgrenzwerte der 1. BImSchV eingehalten werden, sind auch im Internet unter www.ratgeber-ofen.de abrufbar.
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