Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Studie der Universität Bielefeld stellt erste Ergebnisse vor

Umfang des Mietnomadentums bleibt strittig

Der Bundestag soll über Mietrechtsänderungen diskutieren. © Melde

Um zu wissen, ob das Problem der Mietnomaden eine Änderung des Mietrechts rechfertigt haben Bundesbauministerium und Bundesjustizministerium eine Studie in Auftrag gegeben.

An der Universität Bielefeld hat die Forschungsstelle für Immobilienrecht im Auftrag des Bundesbauministeriums und des Bundesjustizministeriums eine Studie erarbeitet, die sich mit Mietausfällen durch so genannte Mietnomaden beschäftigt. Vorgestellt wird die Studie am 22. Dezember 2010. Sie soll Anhaltspunkte dafür liefern, ob eine Reform des Mietrechts notwendig ist. Schon nach der Bekanntgabe erster vorläufiger Ergebnisse sehen sowohl der Mieterbund als auch der Hausbesitzerverband Haus und Grund sich durch den Inhalt in ihren konträren Positionen bestätigt.

Das Forschungsvorhaben untersucht das so genannte Mietnomadentum, soll allerdings keine Fallzahlen liefern. Die Erhebung stützt sich neben der Aktenausauswertung auf Informationen aus einer Online-Befragung. Sie wurde für einen Monat über eine Internet-Seite durchgeführt. Die Vermieter, die sich an der Umfrage beteiligt haben berichteten von insgesamt rund 1.350 Fällen. "Von diesen erwiesen sich aber nur 426 als Fälle von 'Mietnomaden' im Sinne der zu Grunde gelegten Definition", so die Professoren Markus Artz und Florian Jacoby bei der Vorstellung der ersten Ergebnisse.

Es wurden nur Personen erfasst, die in betrügerischer Absicht Mietverhältnisse begründen, keine Miete zahlen und die Wohnung zurücklassen oder sich herausklagen lassen. Die 426 Fälle verteilen sich auf mehrere Jahre, aus den letzten Jahren wurden jeweils zirka 50 Fälle berichtet. 45 Prozent der betroffenen Vermieter gaben an, dass ihre Schäden unter 5.000 Euro lagen. Die Schäden weiterer 30 Prozent lagen unter 10.000 Euro.

Obwohl die Studie explizit keine Fallzahlen erhebt, leitet der Mieterbund aus den vorliegenden Ergebnissen ab, dass es in den letzten fünf Jahren nachweislich rund 200 Mietnomadenfälle in Deutschland gegeben habe. Insgesamt seien 400 Fälle dokumentiert, dabei stamme der älteste aus dem Jahr 1966. "Es existiert kein nennenswertes Mietnomadenproblem in Deutschland. Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Mietrechtsänderungen zur Bekämpfung des Mietnomadentums sind demnach überflüssig und müssen zurückgenommen werden", sagt Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes.

Die Ergebnisse der vom Bundesbauministerium beauftragten Untersuchung seien peinlich für die Koalition und die Bundesregierung. "Sie sind der Mär von zigtausend Mietnomaden in Deutschland aufgesessen und haben Mietrechtsänderungen vereinbart, geplant und formuliert, ohne irgendwelche belastbaren Informationen zu haben", sagt Rips weiter. Man brauche keine neuen Gesetze, Vermieter bräuchten Hilfe im Einzelfall wie Beispiel schnellere Verfahren.

Die geringen Fallzahlen, die der Mieterbund postuliere, könne man aus der Studie aber gar nicht ableiten, kontert Alexander Wiech von Haus und Grund. Die Befragung sei nur eine Stichprobe gewesen. Insgesamt hätten sich gut 1.500 Vermieter beteiligt, es gebe aber mehrere Millionen in Deutschland. Sein Verband spricht von zirka 15.000 Mietnomaden in Deutschland. "Wir haben dazu keine detaillierte Analyse", sagt Wiech. Er erhalte aber Rückmeldungen und Schätzungen aus den Ortsvereinen, die eine Schätzung erlaubten.

Es gehe aber auch gar nicht um die Fallzahlen, sondern darum, Rechtsbrüche zu unterbinden. Dazu schlägt Haus und Grund vor, dass im Streitfall nach einer einstweiligen Verfügung das Geld für die Miete bei Gericht hinterlegt werden muss. "Der Antrag auf einstweilige Verfügung kostet die Vermieter Geld, das verhindert Mißbrauch", argumentiert Gerold Happ, Referent hei Haus und Grund. Ein Richter solle sich dann mit dem Fall beschäftigen. Der müsse entscheiden, ob die einstweilige Verfügung im Einzelfall gerechfertigt sei. Das soll im Mietrecht verankert werden.

In einem zweiten Schritt, wenn der Mieter auf die erste einstweilige Verfügung nicht reagiert, soll es eine zweite einstweilige Verfügung geben, die auch eine Räumung der Wohnung erlaubt. "Durch diesen Vorschlag werden keine Mieterrechte eingeschränkt. Aber wer es auf Betrug anlegt, der muss künftig schneller bezahlen", sagt Happ.

von unserer Redakteurin Pia Grund-Ludwig

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