© Deutsche Energieagentur
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Stadt Wien verlängert Förderung von solarthermischen Anlagen bis 31. Dezember 2011

Solarpotentiale in Wien nutzen

Die Stadt Wien wird die Solarförderung für Wien in der Höhe von 1 Million Euro bis 31. Dezember 2011 verlängern. Die Verlängerung erfolgt rückwirkend mit 1. Jänner 2011. Ziel ist es, die Errichtung von privaten Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung zu unterstützen. "Wir wollen die Solarpotentiale in Wien nutzen. Warmwasser durch Sonnenenergie ist hier ein wichtiger Faktor", sagte dazu Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou. "Wien hat hier Nachholbedarf und wir wollen weiter klar jene unterstützen, die auf erneuerbare Energien setzen." Gefördert werden ortsfeste Solaranlagen zur Warmwasserbereitung mit und ohne Heizungsunterstützung.

Gegenstand der Förderung sind Solaranlagen zur Warmwasserbereitung oder zur teilsolaren Raumheizung. Dazu gehören: Planung, Energieberatung, Absorber einschließlich Trägergerüst und Montage, Wärmetauscher, Speicher bzw. Speicherbehälter, Verrohrung, Armaturen, Steuer- und Regeleinrichtungen für Kollektor-, Speicher- und Kältekreislauf, Wärmedämmung für vorangeführte Komponenten, Messeinrichtungen für das Monitoringsystem, Wartungskosten, Kältemaschinen im Zusammenhang mit Solar Cooling. Die Förderung wird in der Gewährung nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschüsse geleistet. Nicht gefördert werden Objekte, die einen Fernwärmeanschluss besitzen. Derzeit haben in etwa 60 Prozent der Stadt keinen Zugang zu Fernwärme, womit die Förderung für solarthermische Anlagen genau dort zum Einsatz kommen kann, wo fossile Energieträger direkt ersetzt werden können.

Der Zuschuss für die Errichtung einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung beträgt 30 % der förderbaren Investitionskosten. Maximal wird zu einem Sockelbetrag von Euro 1.000,- ein Pauschalbetrag von Euro 70,- pro m2 Absorberfläche zugeschossen.

Der Zuschuss für die Errichtung einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung mit Raumheizungsunterstützung bzw. Kühlung beträgt 40 % der förderbaren Investitionskosten. Maximal wird zu einem Sockelbetrag von Euro 1.000,- ein Pauschalbetrag von Euro 100,- pro m2 Absorberfläche zugeschossen.

Ab drei Wohneinheiten wird der Sockelbetrag wie folgt berechnet:

3-5 Wohneinheiten 750,- EUR / WE 6-10 Wohneinheiten 600,- EUR / WE 11-15 Wohneinheiten 550,- EUR / WE 16-20 Wohneinheiten 500,- EUR / WE ab 21 Wohneinheiten 450,- EUR / WE

Bei den Kälteteilen der Solar Cooling Anlagen beträgt der Zuschuss 40 % der förderbaren Investitionskosten.

Der Antrag auf Gewährung einer Förderung samt den unten erwähnten Unterlagen ist spätestens 6 Monate nach Fertigstellung bei der Magistratsabteilung 25, 1194 Wien, Muthgasse 62 einzureichen (Rechnungen der letzten 3 Jahre werden anerkannt).


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /