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TIV Trendinvest Umweltfonds Wasser 2. KG - Geschäftsführung stoppt vorerst weitere Auszahlungen an Anleger

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Pressemitteilung von: Bogdanow & Kollegen

Wie die Fondsgeschäftsführung des Umweltfonds TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds Zweite KG ("Umweltfonds Wasser 2") mit Schreiben vom 31.03.2011 mitteilte, können die prospektierten Ausschüttungen derzeit nicht weiter vorgenommen werden. Ob und wann die prospektierten Auszahlungen wieder aufgenommen werden können, wurde nicht mitgeteilt.


Nach Angaben der Geschäftsführung beruht dieser Umstand auf der Insolvenz eines Prospektpartners, die negative Auswirkungen auf den Liquiditätsentwicklung des Fonds gehabt habe. Zugleich wurden die Anleger darüber informiert, dass es sich bei den bereits erfolgten Auszahlungen keinesfalls um Ausschüttungen von Gewinnen handele, sondern vielmehr um steuerneutrale Auszahlungen von Liquiditätsüberschüssen. Was den Anlegern jedoch diesbezüglich nicht mitgeteilt wurde, ist die Tatsache, dass solche Ausschüttungen unter Umständen von den Anlegern an den Fonds zurück gezahlt werden müssen, so Rechtsanalt Bogdanow LL.M., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Bogdanow & Kollegen mit Sitz in München und Zweigstellen in Berlin, Hamburg, Heidelberg und Potsdam. Eine Pflicht der Gesellschafter zur Wiedereinzahlung erhaltener Geldbeträge besteht unter Umständen dann, wenn die Ausschüttungen früherer Jahre nicht aus Gewinnen der Gesellschaft erfolgten und die Gesellschaft in Zahlungsschwierigkeiten gerät, so Rechtsanwalt Bogdanow, LL.M. weiter. Die Rückzahlungsverpflichtung wird in diesen Fällen mit dem Wiederaufleben der Haftung gem. § 172 Abs. 4 HGB begründet, die zugleich zu einer persönlichen Haftung der Kommanditisten in Höhe des negativen Kapitalkontos führen kann.

Bei dem Wasser 2 Fonds handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung bei der das Investment des Anlegers jederzeit einem Totalverlustrisiko ausgesetzt ist.

http://www.rae-bogdanow.de/tiv-umeltfonds-2-kg-schadensersatz-klage-wasser2-fehlerhafte-anlageberatung-trendinvest.html

Nach Ansicht von Herrn Rechtsanwalt Bogdanow bestehen für den Fall, dass dem Anleger die Beteiligung an Wasser 2 Fonds als sichere und steuersparende Kapitalanlage empfohlen wurde, ohne auf das bestehende Totalverlustrisiko hinzuweisen, unter Umständen gegenüber der vermittelnden Bank/Anlageberater der Fondsbeteiligung Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung. Den Anlageberater treffen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten. Kommen die Berater und Vermittler diesen Pflichten nicht oder nur eingeschränkt nach, bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich Schadensersatzansprüche, wonach die Beteiligung rückabgewickelt werden kann, so Rechtsanwalt Bogdanow weiter.

Rechtsanwalt Bogdanow von der Kanzlei Bogdanow & Kollegen rät daher allen betroffenen Anlegern, die ihnen gegebenenfalls zustehenden Ansprüche zeitnah durch spezialisierte Anwälte prüfen zu lassen.

http://www.rae-bogdanow.de/tiv-umeltfonds-2-kg-schadensersatz-klage-wasser2-fehlerhafte-anlageberatung-trendinvest.html
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