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Energiesteuern: Gericht zeigt Zoll die Grenzen auf

Musterklage des Gesamtverbandes textil+mode hat Erfolg. Finanzgericht ordnet Steuerfreiheit für das Absengen von Textilfasern an. Ein Textilunternehmen aus dem Münsterland hat stellvertretend für die gesamte Branche ein wichtiges Urteil erstritten. Das Finanzgericht in Düsseldorf bestätigte die Auffassung der Textil- und Modeindustrie. Erdgas, das beim Absengen von Textilfasern eingesetzt wird, ist vollständig von der Energiesteuer befreit.

Der Gesamtverband textil+mode (t+m) hatte die Musterklage unterstützt. „Wir freuen uns über diese industriefreundliche Entscheidung“, merkt Dr. Wolf-Rüdiger Baumann, Hauptgeschäftsführer von t+m, an. „Das Gericht hat den Steuerbehörden die Grenzen aufgezeigt. “

Das Bundesfinanzministerium hatte das Gesetz einseitig zu Lasten der Energieverbraucher interpretiert. Dem hat das Gericht nun widersprochen, denn die Steuerfreiheit steht im Einklang mit der Europäischen Richtlinie zu den Energiesteuern und ist vom Energiesteuergesetz gedeckt. „Der deutsche Gesetzgeber wollte in diesem Fall keine Steuererhöhung“, kommentiert Dr. L. Sebastian Meyer-Stork, Mitglied des Präsidiums und Vorsitzender des Arbeitskreises Energie bei t+m, das Urteil und hofft auf eine Signalwirkung der Entscheidung: „Insgesamt muss die Abgabenlast bei den Energiepreisen sinken, sowohl durch ein industriefreundliches Verständnis der bestehenden Regelungen als auch durch Steuersenkungen.“

Bevor das Energiesteuergesetz im Sommer 2006 in Kraft trat, war der Prozess der Senge unumstritten steuerbefreit. Dabei bleibt es nun auch nach der aktuellen Rechtslage. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Der Zoll kann Revision beim Bundesfinanzhof einlegen. Deshalb werden zunächst andere Textilunternehmen nicht von der Entscheidung profitieren. Es ist zu erwarten, dass die Zollbehörden entsprechende Anträge weiterhin ablehnen werden.
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