Handwerker müssen bei der Sanierung Einhaltung der EnEV bestätigen

Bauherren sollten auf Unternehmererklärung bestehen

Wer sanieren lässt, sollte auf der Unternehmererklärung durch den Handwerker bestehen. Sie sichert zu, dass die Energieeinsparverordnung (EnEV) eingehalten wird.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein komplexes Regelwerk und für Laien nur schwer zu durchschauen. Deshalb hat die Bundesregierung die so genannte Unternehmererklärung eingeführt, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB). Damit verpflichtet sie alle Baufirmen und Handwerksbetriebe, die mit energetischen Sanierungsmaßnahmen betraut sind, dem Bauherrn gegenüber schriftlich zu bestätigen, dass die durchgeführten Arbeiten den Anforderungen der Energieeinsparverordnung entsprechen. Hausbesitzer sollten auf diese Bescheinigung drängen, vor allem, wenn sie Heizkessel und Warmwassersysteme einbauen oder austauschen lassen, Fassaden, Dach oder Geschossdecken dämmen, Fenster tauschen oder Klimaanlagen installieren lassen.

Theoretisch mag es ausreichend sein, wenn ein Fensterbauer auf seiner Rechnung die genauen U-Werte der neuen Fenster ausweist. Andererseits muss der Bauherr diese dann selbst prüfen und den Nachweis führen, dass die Fenster der EnEV entsprechen. Das ist aber nach Ansicht des VPB für Laien kaum zu leisten und birgt die Gefahr, dass letzten Endes doch etwas nicht EnEV-konform ist. Der VPB rät deshalb: Hausbesitzer sollten auf dem einfachen Satz unter der Rechnung bestehen: "Die ausgeführten Arbeiten entsprechen der Energieeinsparverordnung." Quelle: VPB / pgl

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