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BRENNSTOFFSPIEGEL: Bioheizöl nach Wärmegesetz unerwünscht?

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Pressemitteilung von: Ceto-Verlag GmbH

Seit Anfang letzten Jahres gilt in Baden-Württemberg: Wer als Hausbesitzer saniert, muss in Zukunft seine Energie zu 10 Prozent aus Erneuerbaren beziehen. Wie er das macht, ist ihm weitestgehend freigestellt. Ein Erfahrungsbericht des Umweltministeriums zieht nun eine erste Bilanz. Überraschung dabei: Einige Erneuerbare wie Wärmepumpen kommen bei der Analyse gar nicht gut weg. Aber auch Bioheizöl scheint nicht willkommen zu sein.


LEIPZIG. (Ceto) Eines scheint das Erneuerbare Wärme Gesetz (EWärmeG), das seit 1. Januar 2010 in Baden Württemberg gilt, geschafft zu haben: Die CO2-Einsparung bei dem seitdem in Angriff genommenen Neubauten liegen bei 19.786 Tonnen, vergleicht man sie mit einer herkömmlichen Bauweise. Noch besser ist die Bilanz bei Bestandsbauten. Hier wurden sogar 26.841 Tonnen eingespart. Das geht aus einem Erfahrungsbericht hervor, den das Landesumweltministerium kürzlich herausgab.
Dabei wurden die durch das Gesetz betroffenen Marktakteure befragt: Energieberater, Hausbesitzer, Verbände, Wissenschaftlerund Hersteller von Heizgeräten. Tenor: Eine Ausweitung des Gesetzes auch auf Nichtwohngebäude ist wünschenswert. Eine Anhebung der Erneuerbaren-Quote über 10 Prozent jedoch nicht. Auch die Wege, wie die Quote in Zukunft erreicht werden kann, sind verschieden. Renner derzeit sind bei den Bestandbauten mit 41,9 Prozent Solarthermische Anlagen, gefolgt von Fester Biomasse (17,7 Prozent) und Biogas oder Bioheizöl (14,9 Prozent; s. Abb. 1). Wärmepumpen spielen mit 3,1 Prozent nur eine untergeordnete Rolle. Doch selbst die wird von einigen Energieberaten bezweifelt, da die versprochenen Leistungsparameter nur selten eingehalten werden.
Bioheizöl jedoch ist auch umstritten. Zwar heißt es im Bericht: „Die Nutzung von Bioöl oder Biogas ist insbesondere deshalb eine attraktive Möglichkeit zur Pflichterfüllung, weil dazu (abgesehen vom ohnehin zu ersetzenden Heizkessel) keine Investitions-Mehrkosten wie bei den anderen Erfüllungsmöglichkeiten anfallen. Das ist besonders auch für Eigentümer von Mietgebäuden von Vorteil, da sie keine teuren Investitionen tätigen müssen, die nur teilweise auf die Miete umgelegt werden könnten. Es genügt stattdessen, im bestehenden Heizsystem einen Anteil von mindestens 10 Prozent Biogas oder Bioöl zu verfeuern, um die Pflichten des EWärmeG zu erfüllen. Die Mehrkosten, die in der Regel durch den zehnprozentigen Anteil erneuerbarer Energieträger entstehen, können über die Heizkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden, so dass dem Vermieter keine weiteren Kosten entstehen.“
Hingegen heißt es jedoch auch: „. Inzwischen wird allerdings von technischen Problemen v.a. hinsichtlich der Materialverträglichkeit vor allem bei höheren Beimischungsquoten berichtet.“ Von Herstellern wird jedoch bestätigt, dass eine 10prozentige Beimischung keinerlei Probleme verursacht. Fast alle deutschen Hersteller haben hierfür eine Freigabe erteilt (s.a. hier:
http://www.brennstoffspiegel.de/technik.html?newsid=2484&title=Bioheiz%F6l+-+%DCbersicht+Hersteller+von+Heizkesseln%2C+Tankanlagen%2C+Armaturen%2C+GfK+Tanks+und+Leckschutzauskleidungen&start=)
Aus gänzlich anderen Gründen ist das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) gegen eine Fortführung oder Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten von Bioöl in der derzeitigen Form aus. Hier spielen vor allem die energetische Bilanz und die Nahrungskonkurrenz eine Rolle, auch wenn diese Vorwürfe längst widerlegt sind (s. hier
http://www.brennstoffspiegel.de/energiemarkt.html?newsid=2549 oder auch BRENNSTOFFPSIEGEL un mineralölrundschau, Ausgabe 11/2010, Seite 22).
So heißt es: „Das ZSW sieht somit keinen Bedarf für technische Weiterentwicklung zur rein thermischen Nutzung von Bioöl“, heißt es weiter.
Der Verband für Energiehandel verweist hingegen im Bericht darauf, dass derzeit praktisch nur Biodiesel als Mischkomponente zum schwefelarmen Heizöl verfügbar und in begrenztem Umfang in der Praxis erprobt sei: „Zu Beantwortung offener Fragen wurden in den vergangen Jahren zahlreiche Untersuchungen sowie begrenzte und besonders kontrollierte Markteinführungen von Heizölen mit Bio-Anteilen durchgeführt.“

Der komplette Beitrag nebst Grafik kann hier gelesen werden:
http://www.brennstoffspiegel.de/energiepolitik.html?newsid=10705&title=Erneuerbares+W%E4rmegesetz%3A+Bioheiz%F6l+unerw%FCnscht%3F&start=0

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