openPR Logo
Pressemitteilung

Stuttgart 21: Grundwassermanagement auf dem rechtlichen Prüfstand

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verhandelt BUND-Klage

Am heutigen Donnerstag verhandelt der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg die Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg e.V., gegen die 5. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses für das Projekt „Stuttgart 21“ im Planfeststellungsabschnitt 1.1. Mit dieser Planänderung wurde der Bahn die Zentralisierung des Grundwassermanagements im Mittleren Schlossgarten genehmigt. Der BUND als anerkannter Naturschutzverband möchte mit der Klage seine – vom Gesetzgeber vorgesehene – Beteiligung an dem Planänderungsverfahren erwirken.


Mannheim. „Wir gehen mit Zuversicht in die mündliche Verhandlung und hoffen, dass für uns drei wichtige Rechtsfragen zum Umfang unserer Beteiligungsrechte, zum Stellenwert des Artenschutzes bei Großprojekten und zur Mischfinanzierung des Bahnhofsprojektes geklärt werden“, sagte Berthold Frieß, Landesgeschäftsführer des BUND am Rande der mündlichen Verhandlung vor dem VGH in Mannheim.

Im Rahmen einer Akteneinsicht hatte der BUND festgestellt, dass das Eisenbahnbundesamt (EBA) bereits im Frühjahr 2010 ein 5. Planänderungsverfahren durchgeführt hat. Gegenstand dieser Planänderung war die Zentralisierung des ursprünglich dezentral geplanten Grundwassermanagements im Mittleren Schlossgarten. Entgegen der geltenden Rechtslage wurde der BUND als anerkannter Naturschutzverband in dem vereinfacht durchgeführten Planänderungsverfahren nicht beteiligt. „Wir möchten im Zuge des Verfahrens die Gewissheit erlangen, dass das im Bundesnaturschutzgesetz vorgesehene Verbandsbeteiligungsrecht zukünftig tatsächlich auch eingehalten werden muss“, erläutert Frieß die Absichten des BUND. Das Schließen von Schlupflöchern wie etwa der Möglichkeit, vereinfachte Verfahren ohne Beteiligung von Verbänden durchzuführen, komme letztlich allen Beteiligten zugute. „Es liegt auch im Interesse von Projektträgern, dass anerkannte Fachverbände mit ihrer unabhängigen Expertise frühzeitig beteiligt werden“, so Frieß, „das trägt schließlich zur Verbesserung der Planungsqualität bei.“


Im Falle des Verfahrens zur 5. Planänderung bei „Stuttgart 21“ wurden wichtige artenschutzrechtliche Probleme fahrlässig beiseitegeschoben. Insbesondere ein mögliches Vorkommen des Juchtenkäfers war den zuständigen Behörden wie dem Eisenbahn-Bundesamt und dem Regierungspräsidium Stuttgart bekannt, wurde aber bei der Erteilung der Fällgenehmigungen für Bäume im Mittleren Schlossgarten überhaupt nicht berücksichtigt. „Dies hätte bei frühzeitiger Beteiligung des BUND vermieden werden können“, betont Frieß. Der BUND-Landesgeschäftsführer unterstreicht, dass Effizienz eben nicht bedeute, ein Verfahren auf dem kurzen Dienstweg durchzupeitschen.

Der BUND rügt darüber hinaus, dass im gesamten bisherigen Planungsverfahren die Belange geschützter Arten nicht ausreichend untersucht wurden und es keine rechtsverbindlichen Vorgaben an die Bahn gibt, wie diese artenschutzrechtlichen Defizite geheilt werden können. „Eine landschaftspflegerische Ausführungsplanung und eine freiwillige ökologische Baubegleitung seitens der Bahn sind nicht ausreichend. Wir hoffen, dass der VGH hier der Bahn zwingende Vorgaben macht“, so Frieß.

Als dritten Aspekt greift der BUND in seiner Klage die Mischfinanzierung von Stuttgart 21 zwischen den Projektpartnern Bahn, Bund, Stadt und Region Stuttgart sowie Flughafen Stuttgart an. „Die im Finanzierungsvertrag vereinbarte Mischfinanzierung ist unserer Ansicht nach verfassungswidrig und verstößt gegen bindende Vorgaben des Grundgesetzes“, so Frieß. Damit sei der Finanzierungsvertrag in seiner heutigen Form rechtswidrig und unwirksam. Dem Projekt Stuttgart 21 fehle damit die finanzielle Grundlage, da eine ausschließliche Finanzierung durch die Bahn nicht gewährleistet ist. „Weil aufgrund der verfassungswidrigen Finanzierung auch kein überwiegendes öffentliches Interesse mehr bestehen kann, entfällt auch die Rechtfertigung für den Bau von Stuttgart 21“, betont Frieß.

Die Pressemitteilung enthält 4092 Zeichen (mit Leerzeichen).

Für Rückfragen:
- Berthold Frieß, Landesgeschäftsführer, Tel. 0171-2189243, E-Mail
- Dr. Tobias Lieber, Rechtsanwalt, Tel. 0761-2026990, E-Mail
- Gergely Kispál, Presse, Tel. 0711-62030617, E-Mail
Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

KOSTENLOSE ONLINE PR FÜR ALLE
Jetzt Ihre Pressemitteilung mit einem Klick auf openPR veröffentlichen
News-ID: 595872 • Views: 2323

Diese Meldung Stuttgart 21: Grundwassermanagement auf dem rechtlichen Prüfstand bearbeiten oder deutlich hervorheben mit openPR-Premium

Pressetext löschen Pressetext ändern

Mitteilung Stuttgart 21: Grundwassermanagement auf dem rechtlichen Prüfstand teilen

Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Weitere Mitteilungen von BUND Landesverband Baden-Württemberg e.V., Landesgeschäftsstelle Stuttgart


Das könnte Sie auch interessieren:

Geplante Baumfällungen im Schlossgarten: Rechtliche Sicherheit statt Druck und Eile
Geplante Baumfällungen im Schlossgarten: Rechtliche Sicherheit statt Druck und Eile
… BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender. Auch rechtlich sind Baumfällungen gemäß dem Urteil des VGH vom 15. Dezember 2011 zum 5. Planänderungsverfahren (Grundwassermanagement) derzeit nicht zulässig. Zur Heilung dieses Verfahrens muss laut Urteil ein Ergänzungsverfahren unter Beteiligung der betroffenen Naturschutzverbände durchgeführt werden. …
GSK Stockmann + Kollegen berät die EnBW AG bei der Veräußerung der Gesellschaftsanteile an der "OSD SCHÄFER"
GSK Stockmann + Kollegen berät die EnBW AG bei der Veräußerung der Gesellschaftsanteile an der "OSD SCHÄFER"
… hat seinen Hauptsitz in Karlsruhe und beschäftigt derzeit rund 900 Mitarbeiter. Im Rahmen ihrer Neuausrichtung hatte die EnBW alle nicht-strategischen Beteiligungen auf den Prüfstand gestellt. Mit dem Verkauf von OSD SCHÄFER wurde das Desinvestitionsprogramm der EnBW weiter vorangebracht. Die KÖTTER Unternehmensgruppe geht aus einem vor 80 Jahren gegründeten …
Warum sollte Daimler im sog. Abgasskandal nicht haften?
Warum sollte Daimler im sog. Abgasskandal nicht haften?
… Schädigung der Erwerber vor, weil Daimler im Gegensatz zu Volkswagen in seinen Motoren keine illegale Software verbaut habe, die erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet, sondern Maßnahmen ergriffen habe (etwa den Einsatz eines sog. "Thermofensters"), bei denen die Sach- und Rechtslage unklar sei (Motorschutz?), so dass man Daimler …
Smarte Lösungen für Testing und Testinfrastruktur
… HiL-System orangeHiL bietet eine Lösung für maßgeschneiderte Testinfrastruktur: Mit dem modularen System lassen sich vom Mini-HiL bis zum Full-Size-Prüfstand individuelle Lösungen für unterschiedlichste Absicherungsfälle abbilden. Hardwarevarianten automatisiert testen mit orangeSwitch Ebenfalls auf der Testing Expo präsentiert in-tech die patentierte …
EBA muss landschaftspflegerische Ausführungsplanung verbindlich einfordern
EBA muss landschaftspflegerische Ausführungsplanung verbindlich einfordern
… Brigitte Dahlbender, „als zuständige Behörde hat das EBA darüber zu wachen, dass die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses eingehalten werden.“ Im Hinblick auf die 5. Planänderung (Grundwassermanagement) vertritt der BUND eine vom VGH abweichende Auffassung. Der Umweltverband hatte vorgetragen, dass im Sinne des VGH-Urteils vom 15. 12. 2011 bis zur …
Kooperation mit PikeTec - Partnerschaft für effizientere Steuergeräte-Tests
Kooperation mit PikeTec - Partnerschaft für effizientere Steuergeräte-Tests
… (MiL bis HiL) in Echtzeit. Automobilhersteller erreichen durch das gemeinsame Lösungsangebot eine durchgängige Testautomatisierung von der Spezifikation bis zum HiL-Prüfstand. Steuergeräte-Tests lassen sich über eine Wiederverwendung vorhandener Modelle deutlich effizienter durchführen. Die Kooperation von Berner & Mattner und PikeTec adressiert …
BUND kritisiert Zentralisierung beim S21-Grundwassermanagement
BUND kritisiert Zentralisierung beim S21-Grundwassermanagement
… zur Farce Stuttgart. Am 30. September2010 hatte die Bahn im Stuttgarter Mittleren Schlossgarten, flankiert durch einen umstrittenen Polizeieinsatz, mit den Bauarbeiten für das zentrale Grundwassermanagement für das Großprojekt Stuttgart 21 begonnen. Unter den 25 Großbäumen, die dabei gefällt wurden, befand sich auch eine Platane mit streng geschützten …
Prüfstandslösungen für die Fahrzeuge der Zukunft
Prüfstandslösungen für die Fahrzeuge der Zukunft
KRATZER AUTOMATION auf der Automotive Testing Expo Europe 2014 Effizienz im Prüffeld – Prüfstandslösungen für die Fahrzeuge der Zukunft München, Juni 2014. Möglichkeiten zur Optimierung der Abläufe in modernen Testzentren präsentiert die KRATZER AUTOMATION AG den Besuchern der Testing Expo Europe in Stuttgart. Anhand konkreter Beispiele, die exakt auf …
Das Grundwassermanagement-Konzept von Hölscher in einer Prinzipskizze.
Grundwassermanagement für Kopenhagener Metro-Bau
Bis 2018 soll in Kopenhagen eine neue Metro-Linie entstehen. Das Unternehmen Hölscher Wasserbau entwickelte für das Projekt ein Grundwassermanagement-System. In der neuen Kopenhagener Metro-Linie „Cityringen“ mit einer Streckenlänge von 15,5 km sollen führerlose U-Bahn-Züge durch ein doppelröhriges Tunnelsystem täglich bis zu 240.000 Menschen befördern. …
„DEHOGA Umweltcheck“ in Silber für das Wyndham Stuttgart Airport Messe
„DEHOGA Umweltcheck“ in Silber für das Wyndham Stuttgart Airport Messe
… Engagement in Sachen Umwelt- und Klimaschutz wurde das Wyndham Stuttgart Airport Messe mit dem „DEHOGA Umweltcheck“ in Silber (www.dehoga-umweltcheck.de) ausgezeichnet. Auf den Prüfstand kamen dabei die Bereiche Energie- und Wasserverbrauch, Abfallaufkommen und Restmüll, aber auch der Einkauf und die Verwendung von regionalen Lebensmitteln – mindestens …

Sie lesen gerade: Stuttgart 21: Grundwassermanagement auf dem rechtlichen Prüfstand