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Eisenbahn-Bundesamt muss Artenschutz sorgfältig prüfen

Am gestrigen Donnerstagabend hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) dem Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, die Möglichkeit eingeräumt, zu der geplanten Aufhebung des Baumfällverbots beim Projekt „Stuttgart 21” Stellung zu nehmen. Die Frist beträgt zwei Werktage.

Stuttgart. „Die uns vom EBA eingeräumte Frist ist unverschämt kurz und absolut unüblich”, sagte BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender, „ vor allem, wenn man bedenkt wie lange die Bahn zur Vorlage ihrer Unterlagen gebraucht hat und wie viel Zeit sich das EBA für unsere Anfragen in den letzten Wochen gelassen hat. Aber immerhin hat das Amt überhaupt reagiert.” Lange Zeit habe es so ausgesehen, als beabsichtige das EBA, die fachliche und juristische Expertise des BUND trotz entsprechender Anfragen zu ignorieren.

„Selbstverständlich nehmen wir trotz der extrem kurzen Frist unsere Verantwortung als gemeinnütziger Naturschutzverband und Träger öffentlicher Belange wahr und bringen unser Fachwissen in dieses Verfahren ein”, unterstrich Brigitte Dahlbender den Schritt, „am kommenden Dienstag wird unsere fachliche und juristische Stellungnahme fristgerecht vorliegen. Im Gegenzug erwarten wir, dass das EBA unsere Argumente sorgfältig prüft.”

Im Hinblick auf das Verfahren selbst sagte Brigitte Dahlbender, dass nach Ansicht des BUND unüberwindbare Hürden für die Aufhebung des Fällverbots bestehen. „Die genauen juristischen, artenschutzrechtlichen und naturschutzfachlichen Gesichtspunkte dazu werden wir dem Eisenbahnbundeamt bis kommenden Dienstag liefern.“



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Für Rückfragen:
Dr. Brigitte Dahlbender, Landesvorsitzende, Tel. 0711-6203060, E-Mail
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