Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Bonus für Öko-Dämmstoffe

Österreich erleichtert Teilsanierung von Gebäuden

In Österreich können seit dem 20. Februar 2012 wieder Anträge auf Gebäudesanierung eingereicht werden. Es stehen 100 Millionen Euro zur Verfügung.

Die österreichischen Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner und Umweltminister Nikolaus Berlakovich haben eine Förderoffensive für die thermische Sanierung mit einem Volumen von 100 Millionen Euro präsentiert.

Für den privaten Wohnbau stehen 2012 erneut 70 Millionen Euro zur Verfügung, für Betriebe 30 Millionen Euro. "Die thermische Sanierung schafft eine Win-Win-Win-Situation für Umwelt, Wirtschaft und Hausbesitzer. Der Treibhausgas-Ausstoß sinkt, es entstehen tausende Green Jobs und auch die Wohnenden profitieren durch mehr Lebensqualität und geringere Heizkosten", so Berlakovich und Mitterlehner unter Verweis auf die Ziele der Energiestrategie Österreich.

"Allein im Vorjahr haben wir mit einem Fördervolumen von 100 Millionen Euro Investitionen von rund 860 Millionen Euro ausgelöst und rund 12.500 Arbeitsplätze gesichert und geschaffen", sagte Mitterlehner. "Mit den 2011 genehmigten Projekten wird auch ein beachtlicher Umwelteffekt erreicht - eine Einsparung von insgesamt 4,4 Millionen Tonnen CO2", unterstrich Berlakovich.

Neue Förderanträge können ab dem 20. Februar direkt bei den Banken und Bausparkassen eingereicht werden. Für umfassende thermische Sanierungen von über 20 Jahre alten Gebäuden werden Zuschüsse von bis zu 5.000 Euro vergeben. Dazu kommen mögliche Zuschüsse von bis zu 1.500 Euro für die Umstellung auf umweltfreundliche Heizsysteme. "Je umfangreicher die Sanierung, desto höher ist der Zuschuss", erläuterten Mitterlehner und Berlakovich.

Teilsanierungen werden mit bis zu 3.000 Euro unterstützt, wenn der Heizwärmebedarf um mindestens 30 Prozent verringert wird. Neu ist, dass 2012 auch bei Teilsanierungen mit einer 20-prozentigen Energieeinsparung eine Förderung von 2.000 Euro gewährt wird. Damit sollen auch Sanierungen, die in Etappen durchgeführt werden unterstützt werden. Die Verbesserung der Energieeffizienz ist jeweils via Energieausweis darzustellen.

Auf Initiative von Berlakovich und Mitterlehner wurden in den Förderrichtlinien neue Boni verankert: Bei der Verwendung von Öko-Dämmstoffen (aus nachwachsenden Rohstoffen oder mit Umweltzeichen) gibt es einen Bonus von 500 Euro. Für die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude können zusätzlich 2.000 Euro abgeholt werden. Bei entsprechenden Teilsanierungen braucht es keinen Energieausweis, sondern es genügt eine Bestätigung des Bundesdenkmalamtes über die "Vertretbarkeit" der Maßnahme.

Ein Energieausweis ist hier nur bei umfassenden Sanierungen vorzulegen. Der Zuschuss dafür beträgt dann 7.000 Euro. "Bei gleichzeitiger Heizungsumstellung und Verwendung ökologischer Baustoffe kann die Förderhöhe auf 9.000 Euro beziehungsweise maximal 20 Prozent der Investitionskosten steigen", unterstrich Berlakovich.

Neu sind auch zusätzliche Erleichterungen für Sanierer im mehrgeschossigen Wohnbau. 2011 musste für eine Gesamtsanierung ein einstimmiger Eigentümer-Beschluss vorliegen, um in den Genuss der Förderung zu kommen. Künftig reicht ein Mehrheitsbeschluss, sobald dieser nicht mehr rechtlich anfechtbar ist. Darüber hinaus sinkt die Mindestanforderung bei Teilsanierungen von 15 auf zehn Prozent Energieeinsparung, was die Förderbarkeit des alleinigen Fenstertausches erleichtert.

Für Mieter in mehrgeschossigen Wohnbauten gilt folgende Neuregelung: Bei einer Generalsanierung kann durch Abschluss einer Sanierungsvereinbarung zwischen dem Vermieter und allen Mietern die damit üblicherweise verbundene befristete Erhöhung des Mietzinses (meist zehn Jahre) durch die Förderung verringert werden. Der Vermieter bekommt die Förderung überwiesen und hat dafür zu sorgen, dass diese in der Berechnung der Miethöhe den Mietern zugutekommt. Damit sollen Vorzieheffekte bei Sanierungen im mehrgeschossigen Wohnbau ausgelöst werden, auch wenn die Mietzinsreserve allein nicht für eine Generalsanierung ausreichen würde. Bisher konnten Mieter nur beim Fenstertausch von der Förderung profitieren, aber nicht bei einer Gesamtsanierung.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend / bba

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