© Thommy Weiss / pixelio.de
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Atomkraftwerk Mühleberg - Ein offener Brief

Stellungnahme zur BKW-Ankündigung vom 14. März 2012

Als Anwalt von 113 Beschwerdeführern, deren Beschwerde vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 1. Dezember 2012 weitgehend gutgeheissen worden ist, nehme ich zur Pressemitteilung der BKW folgendermassen Stellung:

Die Beschwerdeführenden haben die Ankündigung der BKW, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts beim Bundesgericht anzufechten, mit Verwunderung und Ent-täuschung zur Kenntnis genommen. Angesichts der umfassenden und nachvollziehbaren Urteilserwägungen des Bundesverwaltungsgerichts stellen sie sich aber diesem Verfahren mit Gelassenheit und Optimismus.

Die BKW verkennt die klare gesetzliche Rollenteilung zwischen UVEK als Bewilligungsbehörde und dem ENSI als Aufsichtsbehörde. Es ist in einem Rechtsstaat undenkbar, dass die gesetzliche Bewilligungsbehörde ihren Entscheid über die streitige Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung einzig auf die Tatsache abstellen könnte, dass die Aufsichtsbehörde den laufenden Betrieb bis auf Weite-res als sicher erachtet und im Zeitpunkt des Entscheids (17.12.2009) kein bewilli-gungsfähiges Gesamtkonzept für die Behebung aller bekannten Mängel in Hinsicht auf den beabsichtigten Langzeitbetrieb, d.h. einen Betrieb auf unbestimmte Zeit, verlangt. Allein die Tatsache, dass das ENSI es im Rahmen seiner Stellungnahmen in krasser Verletzung des Vorsorge- und Koordinationsprinzips unterlassen hat, ein solches Konzept zu verlangen, sondern davon ausgeht, dass die Sicherheit mit einer Salamitaktik des Betreibers genügend gewahrt werden kann, wirft ein schlechtes Licht auf das Sicherheitsverständnis dieser Behörde. Das UVEK hätte sich nicht auf die Funktion einer Durchwinkbehörde beschränken dürfen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht erkannt.

Die Beschwerdeführenden werden sich vor Bundesgericht zudem mit der Tatsache zur Wehr setzen, dass ihnen auch noch im Bundesverwaltungsgerichtsverfahren die Akteneinsicht in die technischen Akten weitgehend verweigert geblieben ist. Dies mit der Begründung, dass damit Geschäftsgeheimnisse dieses 40-jährigen Reaktors verletzt werden könnten oder das Risiko von Terror- oder Sabotageakten erhöht würde. Das Verfahren hat gezeigt, dass jede Sicherheitsakte, die sich die Be-schwerdeführenden erstritten hatten, Volltreffer waren: So das Tüv-Nord-Gutachten: ENSI und UVEK – und in einem kürzlich erschienen Tagesanzeiger-Interview mit Alt-Bundesrat Leuenberger, damaliger Vorsteher des UVEK – hatten immer kommuniziert, dass dieses Gutachten den einstweiligen sicheren Betrieb des Kernmantels beweise. Im Rahmen der vom Bundesverwaltungsgericht gewährten Einsicht konnten die Beschwerdeführenden demgegenüber beweisen, dass die Gutachter schwere Mängel aufgezeigt hatten, zu denen das ENSI bis heute keine Stellung genommen hat. Oder das von der BKW georderte US-Wohlensee-staudamm-Erdbebengutachten, das Fokus Anti-Atom auf einer amerikanischen Seite entdeckt hatte und beweist, dass der Staudamm nicht erdbebensicher ist. Und nicht zu vergessen die Studie Markus Kühni, die bewiesen hat, dass die Kühlwasserzufuhr nicht sicher war. Dem ENSI ist dieses Risiko während Jahrzehnten entgangen, obwohl Anwohner seit 1991 eine alternative bzw. redudante Küh-lungsalternative gefordert hatten.

Das von der BKW heute für den Sommer 2012 angekündigte gesamthafte Instandhaltungskonzept ist zum vornherein zum Scheitern verurteilt:

- Kernmantel: Ersatz der 4 bestehenden Zuganker durch 6 neue Zuganker. Aus dem von der HSK, heute ENSI eingeholten Materialprüfungsgutachten Tüv-Nord ist bereits ersichtlich, dass die Zuganker zwar die Stabilität des Kernman-tels erhöhen können, gleichzeitig aber neue unabsehbare Risiken erzeugen. Im US-AKW Hatch 1 kam es bereits zu einem schweren Zwischenfall. Ange-sichts des Alters des Reaktors ist es unverständlich, dass nun mit allenfalls neuen Zugankermodellen experimentiert wird, nur um die Kosten des Kern-mantelersatzes einzusparen (500 Mio. CHF).

- Erdbebensicherheit/ Wohlenseestaudamm: Aus dem von der BKW eingehol-ten US-Gutachten ergibt sich, dass der Damm nicht erdbebensicher ist. Zur Qua-lität der nun von der BKW angekündigten Nachrüstung können sich die Beschwerdeführenden mangels Akteneinsicht noch nicht äussern. Dagegen ist es unverständlich, dass das ENSI weiterhin auf die Anordnung einer vorsorglichen Ausserbetriebnahme des KKM verzichtet, bis diese Nachrüstung bewilligt und umgesetzt ist. Die erst nach Fukushima angeordneten Erdbeben- und Überflutungssicherheitsnachweise u.a. werden vom UVEK und vom ENSI seit Jahren verschlampt. Die IAEA-Reglemente, die Kernenergieverordnung und die vom UVEK mit grosser Verzögerung erst im August 2009 in Kraft gesetzte Gefährdungsannahmeverordnung verlangen, dass diese Nachweise jederzeit hier und jetzt vorliegen müssen. Nach dem Vorsorgeprinzip muss ein AKW ausser Betrieb genommen werden, wenn daran nur der geringste Zweifel besteht. Zu erinnern ist auch daran, dass weitere Teile des KKM nicht erdbebensi-cher sind, so namentlich das Abklingbecken im Dach des Reaktorgebäudes. Gerade dieses Risiko hat sich in den baugleichen Reaktoren in Fukushima auf schlimmste Weise realisiert.

- Zur Aare diversitäre Kühlung: Die von der BKW nun als Alternative zur unsi-cheren Aarewasserkühlung geplanten Massnahmen genügen den gesetzlichen Anforderungen zum vornherein nicht.

o Kühlwasserleitungszufuhr aus der Saane: Diese Quelle ist genauso unsicher wie die Aare, weil ihr 3 Staudämme vorgelagert sind (Freiburger Seen: Montsalvan, Gruyère/Rossens und Schiffenensee), deren deterministische Erdbebenfestigkeit nicht angenommen werden kann.
o Neues Hochreservoir: Dieses ist in einem Rutschgebiet geplant und ist damit nicht erdbebensicher.

o Kompaktkühler: Offensichtlich ist die BKW inzwischen auch zu den gleichen Erkenntnissen wie die Beschwerdeführenden gelangt: Die erdbeben- und überflutungssichere Stromzufuhr kann nicht gewährleistet werden.

In formeller Hinsicht machen die Beschwerdeführenden geltend, dass diese Projekte zumindest öffentlich aufzulegende Baubewilligungen und Betriebsbewilligungsänderungen erfordern, was zu erheblichen Verzögerungen führt, die mit den aktuellen Sicherheitsinteressen der Anwohnenden nicht vereinbar sind. Zudem dürften gewisse Projekte sogar eine vom Bundesrat und der Bundesversammlung zu erteilende Rahmenbewilligung erfordern, - unter Referendumsvorbehalt.

Die Beschwerdeführenden ersuchen die BKW, auf die zum vornherein ungenügenden und unrentablen Nachrüstungen zu verzichten und das ENSI, das Werk vorläufig ausser Betrieb zu nehmen, bis alle Erdbeben- und Ueberflungsbeherr-schungsnachweise eingereicht und begutachtet sind.

Rainer Weibel, Rechtsanwalt


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /