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Biogasrat begrüßt KWK-Gesetz und beklagt politische Markthemmnisse für Biomethan-Verstromung

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Pressemitteilung von: Biogasrat e.V.

Reinhard Schultz: „Ohne Biomethan bricht der Energiewende das Rückgrat weg“
Berlin, den 25.04.2012. Der Biogasrat e.V., der Verband der führenden Unternehmen der Biogasbranche, hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des KWK-Gesetzes ausdrücklich begrüßt. Gleichzeitig fordert er dringend die Beseitigung von politischen Markthemmnissen, die den Handel mit Biomethan und seine Nutzung in KWK-Anlagen derzeitig fast vollständig unmöglich machen.

„Wenn diese Markthemmnisse nicht ganz schnell beseitigt werden, wird es keine neuen Biomethan-KWK mehr in Deutschland geben“, warnt Reinhard Schultz, Geschäftsführer des Biogasrat e.V. „Der Energiewende bricht dann das Rückgrat weg.“ Die Markthemmnisse für die Biomethanverstromung liegen ausschließlich im regulatorischen Bereich. Das Verbot der getrennten Bilanzierung, das aus der Begründung des EEG-Entwurfes abgeleitet wird, hat dazu geführt, dass keine maßgeschneiderten Biomethanprodukte mit garantierter Zusammensetzung und damit kalkulierbarer EEG-Vergütung angeboten werden können. Der KWK-Anlagenbetreiber, der Biomethan einsetzen will, muss zum Zeitpunkt der Bestellung für die Dauer des Liefervertrages sicher sein, dass er aufgrund der Zusammensetzung des Gases auch die kalkulierte Vergütung erhält, die einer gutachterlichen Nachprüfung ein Jahr später standhält. Die Einsatzstoffe gemäß den Rohstoffvergütungsklassen des EEG für Biomethan und Reststoffe außerhalb des EEG müssen für sich bilanziert und zu Handelsprodukten zusammengestellt werden können. Dadurch kann der Biomethanhandel herstellungsbedingte Schwankungen in der Zusammensetzung des Biomethans ausgleichen. Das Gebot des lückenlosen Herkunftsnachweises wird durch eine getrennte Bilanzierung nicht berührt.

Vorschlag des Fachverbandes Biogas e.V. überflüssig, unsystematisch und führt zu Fehlallokationen
Der Vorschlag, bei Verstromung von mindestens 10 Prozent Biomethan in einer Erdgas-KWK-Anlage für den gesamten Gaseinsatz 1,2 ct/kWh on top zu vergüten, den der Fachverband Biogas e.V. vorgebracht hat, ist überflüssig, unsystematisch und führt zu Fehlallokationen. Überflüssig, weil es keine Benachteiligung der Biomethanverstromung in der Vergütungsstruktur des EEG gegenüber dem KWKG gibt. Unsystematisch, weil Vergütungsprobleme des EEG auch im EEG gelöst werden sollten. Im EEG 2012 ist der frühere KWK-Bonus in Verbindung mit einer Pflicht zur externen Wärmenutzung in die Vergütung eingepreist. Zu Fehlallokationen würde die vorgeschlagene Regelung deshalb führen, weil damit 90% Einsatz von günstigem Erdgas noch günstiger gestellt würde. Wird die vorgeschlagene zusätzliche Vergütung ausschließlich auf 10 Prozent Biomethan umgelegt, läge diese bei zusätzlich 10,8 ct/kWh Biomethan. „Dieser Effekt erinnert fatal an die Fehlentwicklungen beim Güllebonus, der seinerzeit ebenfalls aus der Werkstatt des Fachverbandes Biogas stammte,“ merkt Reinhard Schultz an, "und ist ein Rückfall in den unheilvollen Mechanismus, die Überförderung an einer Stelle durch eine noch höheren Förderung an anderer Stelle auszugleichen. Diese Mentalität kann nur im Zusammenbruch des gesamten Förderregimes für Erneuerbare Energie enden.“


Markteinführung für Mikro-KWK erleichtern – Contracting von EEG-Umlage befreien
Der Biogasrat e.V. sieht allerdings die Notwendigkeit, die Markteinführung für Kleinst-KWK-Anlagen durch eine verbesserte Förderung im KWK-Gesetz zu erleichtern. Außerdem sollte sich die Förderung an der Abschreibungsdauer der Anlagen von rechnerisch 10 Jahren orientieren. Und darüber hinaus soll nach Auffassung des Biogasrat e.V. der Vorrang für die Einspeisung von KWK-Strom auch über die Förderdauer hinaus erhalten bleiben. Um KWK insbesondere auch im Bereich der Eigenstromversorgung von Unternehmen zu erleichtern, sollte auch für KWK-Anlagen, die durch Contracting-Unternehmen betrieben werden, die EEG-Umlage entfallen.

Stellungnahme des Biogasrat e.V. (Kurzfassung)
• Kraft-Wärme-Kopplungen sind wesentlich für die dezentrale Energieerzeugung und erhöhen die Effizienz der eingesetzten Energie.
• Der Biogasrat e.V. begrüßt den Vorschlag des Bundesrates zur Abnahmepflicht und Vergütung von KWK-Anlagen zwischen 50 kW und 2 MW. Als Ergänzung der von Prognos vorgeschlagenen Förderungserhöhung für Kleinanlagen (<= 50 kW) fordert er eine Erhöhung der Förderungen von Klein-KWK (<= 6 kW) auf 7 ct/kWh und von Kleinst-KWK (<= 2 kW) auf 9,11 ct/kWh, um den wirtschaftlichen Betrieb aller Anlagengrößen nachhaltig zu sichern. Für
• Die Begrenzung der Vollbenutzungsstunden sollte sich an der Abschreibdauer (10 Jahre) orientieren
• Die Abnahmepflicht für KWK-Strom sollte über den gesetzlichen Förderzeitraum ausgedehnt werden.
• Die Stromlieferungen aus KWK an Dritte sollte von der EEG-Umlage befreit sein.
• Eine höhere Förderung von Wärme- und Kältenetzen sowie Wärme- und Kältespeicher wird begrüßt.
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