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AKW Mühleberg: Schweizer Bundesgericht verweigert Zeitaufschub

Vorarlberger LH Markus Wallner und LR Erich Schwärzler zeigen sich über jüngsten Entscheid sehr erfreut

Dem AKW Mühleberg droht weiterhin die Abschaltung per Ende Juni 2013. Am Dienstag (29. Mai) hat das Schweizer Bundesgericht ein Gesuch der Betreiberin BKW um Zeitaufschub abgelehnt. Landeshauptmann Markus Wallner und Umweltlandesrat Erich Schwärzler haben den Entscheid des Schweizer Gerichts zufrieden zur Kenntnis genommen. Erneut sei die klare Haltung des Landes Vorarlberg in einem Urteil bestätigt worden, so Wallner und Schwärzler.

Bereits im März dieses Jahres hatte das Schweizer Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass das Kernkraftwerk Mühleberg bis Juni 2013 stillgelegt werden muss, wenn nicht massiv in ein umfassendes Instandhaltungskonzept investiert wird. Dagegen erhob die Betreiberfirma in der Folge Beschwerde ans Bundesgericht. Gleichzeitig wurden die Richter in Lausanne ersucht, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen. Diese aufschiebende Wirkung ist heute vom Bundesgericht abgelehnt worden. "Es wird langsam eng", kommentieren Landeshauptmann Wallner und Umweltlandesrat Schwärzler den getroffenen Entscheid.

Vorarlberger Klage bleibt aufrecht

An der Vorarlberger Klage wird der Entscheid des Schweizer Bundesgerichts nichts ändern, bekräftigen Wallner und Schwärzler. "Solange die Kernkraftwerksbetreiber nicht das Aus der Anlage bis Juni 2013 bestätigen, wird das Klagsverfahren des Landes weitergeführt", betont Landeshauptmann Wallner. Die Klage stehe kurz vor der Einbringung. "Die erschreckende Katastrophe in Japan hat gezeigt, dass die Atomenergie eine Risikotechnologie darstellt, die vom Menschen in letzter Konsequenz nicht beherrschbar und schon gar nicht kalkulierbar ist", so Schwärzler. Solche Ereignisse lassen sich seiner Ansicht nach nur dann verhindern, wenn die Nutzung der Kernkraft zur Energiegewinnung insgesamt beendet wird. Das Land Vorarlberg werde sich weiter mit aller Kraft gegen die Kernkraftwerke in der unmittelbaren Nachbarschaft wehren, so die klare Ansage des Landesrates.



Quelle: Landespressestelle Vorarlberg



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /