Mitterlehner: "Vereinbarungen des Atomstromgipfels umgesetzt"

Wirtschafts- und Energieminister schickt Regelungen zur Stromkennzeichnung in Begutachtung

"Künftig wird der gesamte Strom, den Haushalte und Unternehmen von österreichischen Erzeugern beziehen, einen verpflichtenden Nachweis der Herkunft haben. Jeder Verbraucher kennt dann seinen Strommix ganz genau und kann durch eine verbesserte Transparenz eine Kaufentscheidung gegen Atomstrom treffen", sagt Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner anlässlich des Begutachtungsstarts der Novelle zum Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG). "Wir setzen damit die Beschlüsse des 3. Atomstromgipfels um und gehen stimmig vor, was unsere Vorreiterrolle bezüglich Stromkennzeichnung in Europa betrifft." Durch Österreichs Leitungen wird jedoch auch künftig noch Atomstrom fließen, weil wir nicht die Leitungen an der Grenze kappen können.

Die Kennzeichnung des Stroms durch die Energieversorger für die Lieferung an Haushalte soll 2013 abgeschlossen sein, wenn die Notifzierung als technisches Handelshemmnis bei der Europäischen Kommission abgeschlossen ist. Der an Unternehmen gelieferte Strom muss ab 2015 gänzlich gekennzeichnet sein. Diese Übergangsfrist ergibt sich aus teils langlaufenden Verträgen, die Unternehmen mit Lieferanten aus dem Ausland haben. Auch der Stromeinsatz bei Pumpspeicher-Kraftwerken, der in weiterer Folge über die Stromerzeugung aus dem in die Speicher gepumptem Wasser ja ebenfalls zu Endverbrauchern geliefert wird, muss großteils gekennzeichnet werden. "Damit ist klargestellt, dass es von der Erzeugung bis zum Verbrauch ein einheitliches System gibt. Es besteht auch nicht die Gefahr, dass die Durchleitung von Strom und somit die Rolle Österreichs als Energiedrehscheibe gefährdet wird", sagt Mitterlehner.


Reduzierung des Graustroms

Zusätzlich zur beschriebenen Stromkennzeichnung, die die Lieferung an Verbraucher betrifft, wird in der ElWOG-Novelle die Zertifizierung von Strom aus kleineren Kraftwerken, insbesondere aus industrieller Eigenproduktion geregelt. Anlagen mit einer Engpassleistung von mehr als 50 Kilowatt, die in das öffentliche Netz einspeisen, müssen diesen künftig zertifizieren. "Das reduziert den Anteil von Graustrom im österreichischen Netz um etwa die Hälfte", so Mitterlehner. In Österreich ist der Anteil des Graustroms seit Jahren rückläufig. Er betrug im Jahr 2009 9,3 TWh, 2010 8,1 TWh und 2011 rund 7,7 TWh.

Quelle: Wirtschaftsministerium


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /