© Fischaufstieg.at
© Fischaufstieg.at

Kleinwasserkraft - auslaufende Unterstützung von Fischwanderhilfen braucht dringend Nachfolgeregelung

Leitfaden Fischwanderhilfen - wesentlich ist das richtige Maß

Schon seit vielen Jahren wird bei der Errichtung von Kleinwasserkraftanlagen auf die Erhaltung der gewässerökologischen Funktionsfähigkeit geachtet. Die Errichtung von Fischwanderhilfen und entsprechende Restwasserdotationen gehören somit aktuell zum 'Stand der Technik'. Die EU Wasserrahmenrichtlinie und deren Umsetzung in Österreich bringt nun mit sich, dass diesem Standard auch Kraftwerke angepasst werden müssen, welche vor vielen Jahren unter anderen Rahmenbedingungen errichtet wurden. Die Herstellung der Durchgängigkeit der Gewässer steht somit im Fokus.

Leitfaden Fischwanderhilfen

Nach langer Arbeit und intensiven Diskussionen wurde Ende des Jahres 2012 vom Lebensministerium ein Leitfaden für die Errichtung von Fischwanderhilfen herausgegeben, der die Funktionsfähigkeit solcher Anlagen gewährleisten soll.

Wagner dazu: "Wir haben im Zuge der Erstellung dieses Leitfadens intensive fachliche Diskussionen mit dem Ministerium und den Verfassern geführt. Wir stehen natürlich zu einer Herstellung der Fischdurchgängigkeit unserer Gewässer, fordern aber aus energiewirtschaftlichen Gründen hier immer Augenmaß ein. Die Vorgaben sollen eine Funktionsfähigkeit gewährleisten, und nicht überschießend sein, denn das würde unnötig hohe Investitionen und hohe Stromproduktionseinbußen bedeuten."

Das Ergebnis des Leitfadens bewertet die Kleinwasserkraft als 'Teilkompromiss': "Die Richtwerte der Tabellen sehen wir in einigen Bereichen nach wie vor als überschießend an - etwa was die geforderten Wassertiefen angeht - da wir überzeugt sind, dass Fische auch bei geringeren Tiefen gut und gerne wandern. Hoffnung gibt uns der nunmehr in der Letztfassung des Leitfadens geschaffene Spielraum, der die erforderliche Anpassung an Standortgegebenheiten ermöglicht. Zu ein und derselben Fischregion gehören mitunter Gewässer, deren Abflüsse von 2 bis 20 m3 reichen. Derart unterschiedliche Abflussverhältnisse können und dürfen nicht über einen Kamm geschert werden!", betont Wagner und macht damit die Notwendigkeit der Nutzung von Spielräume im Leitfaden deutlich. Er belegt auch in Zahlen, welche Unterschiede das für erforderliche Investitionen und Energieproduktionsverluste machen kann: "Je nachdem ob die Spielräume entsprechend genutzt werden oder nicht variieren die Energieverluste für die Kleinwasserkraft von 90.000 GWh bis 127.000 GWh. Die Errichtungskosten variieren je nach Handhabung des Leitfadens um 30 Prozent. Bei strenger Auslegung der Leitfadenvorgaben liegen Sie für die Kleinwasserkraft demnach um etwa 120 Mio. Euro höher als bei Nutzung der Spielräume."

Öffentliche Querbauwerke - energetische Nutzung

Noch drastischer stellt sich die Situation für Querbauwerke dar, die nicht der Wasserkraft zuzuordnen sind, sondern Regulierungsbauwerke darstellen, und für deren Durchgängigkeitsmachung somit die öffentliche Hand zuständig ist.

Nur 10 Prozent der 30.000 Querbauwerke in den österreichischen Gewässern bestehen aufgrund von Wasserkraftnutzung. Aus Steuermitteln müssen somit rund 27.000 Querbauwerke durchgängig gemacht werden. Wagner dazu: "Für alle Querbauwerke, egal welchem Zweck sie dienen, gelten dieselben Regeln und Vorgaben. Eine überschießende Handhabung der Vorgaben für Fischwanderhilfen führt somit zu einer unnötigen Mehrbelastung der öffentlichen Haushalte, welche bis zu 400 Millionen Euro plus ausmachen kann! Wenn die Funktionsfähigkeit auch mit weniger gewährleistet werden kann, so ist dieser Spielraum jedenfalls zu nutzen und dieses Geld einzusparen!", appelliert Wagner für eine standortbezogene und sensible Handhabung des neuen Leitfadens. In diesem Zusammenhang macht er auch deutlich, wie wichtig es ist, bei bestehenden Regulierungsquerbauwerken eine energetische Nutzung zu prüfen: "Anstatt Millionen von Steuereuros für den Rückbau von Querbauwerken auszugeben, wäre es viel sinnvoller, zuerst verpflichtend die Möglichkeit einer energetischen Nutzung des Bauwerks zu prüfen. Damit würde wertvoller Ökostrom produziert und gleichzeitig die Durchgängigkeit am Standort durch den Kraftwerksbetreiber geschaffen. Überall müssen wir auf den sorgsamen und effizienten Einsatz von Steuermittel achten - hier ist eine optimale Gelegenheit dazu!"

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie braucht Unterstützung

Abschließend weist Wagner noch auf ein weiteres Problem im Zusammenhang mit der Errichtung von Fischwanderhilfen hin: Während bis zum Ende des Jahres Wasserkraftanlagen für die Herstellung der Durchgängigkeit eine Förderung auf Basis des Umweltförderungsgesetzes lukrieren können, läuft diese Unterstützung mit Ende 2013 aus. Derzeit ist keine Nachfolgeregelung in Sicht. Wagner dazu: "Da die Wasserrahmenrichtlinie von den großen Gewässern ausgehend zu den kleinen hin umgesetzt wird, kommt ein Großteil der Kleinwasserkraftanlagen erst in den nächsten Jahren in die Verpflichtung, ihre Anlagen anzupassen. Von der nun auslaufenden Förderung für die Errichtung von Fischwanderhilfen konnten also primär größere Wasserkraftanlagen profitieren. Für kleine Anlagen ist die nachträgliche Investition in Relation zu den jährlichen Einnahmen jedoch eine deutlich höhere Belastung und stellt eine komplette Änderung der Voraussetzungen dar, die einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb des Kraftwerkes gefährden. Eine finanzielle Unterstützung ist daher dringend erforderlich! Ansonsten droht nicht nur der Verlust von wertvollem Ökostrom, es kann auch eine zügige und reibungslose Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie nicht gewährleistet werden!", betont Wagner, und fordert ein, dass eine Nachfolgeregelung für die auslaufende Förderung geschaffen wird.

Quelle: Kleinwasserkraft Österreich


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /