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Verstrahlt- Was ist mit dem Kastrophenschutz?

Mahnwache erinnerte an den 3. Jahrestag der Verstrahlung in der Gronauer Uranfabrik

Gronau- Mitglieder verschiedener Initiativen und Organisationen haben am Montag Abend bei Minustemperaturen mit einer Mahnwache vor der Gronauer Urananreicherungsanlage (UAA) an den 3. Jahrestages des bisher schwersten Störfalls in der Anlage erinnert. An der Aktion nahmen auch Gronauer Ratsmitglieder der Grün Alternativen Liste (GAL) und der Linken teil.

Bei dem Störfall vor drei Jahren wurde erstmals ein Arbeiter in der Gronauer Urananreicherungsanlage verstrahlt. Er mußte in insgesamt vier Krankenhäusern behandelt werden. Es wurde deutlich, dass der Katastrophenschutz erhebliche Mängel aufweist. Mit der Mahnwache am Montag wurde auch die Forderung nach der sofortigen Stilllegung der Urananreicherungsanlage verbunden. Auch nach dem Unfall vom Januar 2010 kam es immer wieder zu Pannen und Störungen in der Anlage. So ereignete sich z. B. im Juni 2012 ein Schwelbrand in der bundesweit einzigartigen Uranfabrik. Von der Düsseldorfer Landesregierung wird seitens der Anti-Atomkraft-Bewegung gefordert, dass sie sich endlich für die sofortige Stilllegung der Anlage und gegen die ständigen Urantransporte von und nach Gronau einsetzt.

Anti-Atomkraft-Initiativen haben wiederholt betont, dass der sogenannte Katastrophenschutz im Zusammenhang mit der Urananreicherungsanlage nur eine vermeintliche Sicherheit vortäuscht. Im Ernstfall mit erheblichen Uranhexafluoridfreisetzungen müsste kurzfristig im weiten Umkreis evakuiert werden. Das aber wäre nicht möglich. Fraglich ist: Wieviele Strahlenopfer können notfalls gleichzeitig in Gronauer Krankenhäusern bzw. im westlichen Münsterland behandelt werden? Bei einem schweren Unfall in Gronau in der Uranfabrik, oder bei einem Uran-Transportunfall, könnte die Zahl der Opfer drei- oder vierstellig sein.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /