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Pressemitteilung

Stellungnahme der Woolrec GmbH zur Abnahme und Verarbeitung von Dämmstoffen aus Kernkraftwerken

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Pressemitteilung von: WOOLREC GmbH

/ PR Agentur: VisCom360
WOOLREC GmbH

WOOLREC GmbH

Braunfels-Tiefenbach, 23. Januar 2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund einer Anfrage des Hessischen Rundfunks vom 14. Januar 2013 möchten wir zum Thema „Bezug und Verarbeitung von Dämmmaterialien aus Kernkraftwerken“ Stellung nehmen. Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen sowie zusätzliche weiterführende Dokumente zur redaktionellen Verwendung.


1. Hat Woolrec Dämmstoffe von Kernkraftwerken erhalten und zu Woolit weiterverarbeitet?

Ja, Woolrec hat im Jahr 2004 entsprechende Dämmstoffe zur Verwertung erhalten – jedoch ausschließlich vom Kernkraftwerk (KKW) Stade. Dabei handelte es sich stets um strahlenfreies Material aus dem sogenannten grünen Bereich des KKW. Folgende Mengen nahm das Unternehmen an folgenden Daten vom Abfallerzeuger entgegen:

- 15. April 2004: 10,08 Tonnen
- 19. April 2004: 11,34 Tonnen
- 20. April 2004: 10,56 Tonnen
- 22. April 2004: 6,86 Tonnen
- 11. Juni 2004: 9,63 Tonnen
- 30. Juni 2004: 9,36 Tonnen
- 15. Juli 2004: 7,32 Tonnen

Die Annahme und Verarbeitung der insgesamt 65,15 Tonnen Dämmmaterial wurden vorab von der zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidium (RP) Gießen, offiziell freigegeben. Ebenso wurde die Entsorgungsanlage im Voraus unter Berücksichtigung der gesetzlichen Prüfungsnormen umfassend untersucht und bestätigt. Mit dem amtlichen und gesetzlich vorgeschriebenen Freigabeprozess hatte Woolrec grundsätzlich keinen Kontakt. Die Abklärung über die Entsorgung des strahlenfreien Materials geschah ausschließlich über die verantwortlichen Überwachungsbehörden in Hessen und Niedersachsen.

Die Firma Woolrec hat nachweislich keine weiteren Dämmstoffe aus Kernkraftwerken erhalten und verwertet. Eine Anfrage vom KKW Brunsbüttel über die HIM GmbH wurde abgelehnt.

2. War das Regierungspräsidium Gießen über die Entsorgung der Dämmstoffe aus dem AKW Stade informiert?

Ja, im Zuge seiner gesetzlich vorgeschriebenen Nachweispflicht (gemäß Nachweisordnung – NachwV) beantragte Woolrec beim RP Gießen die bevorstehende Abnahme und Entsorgung der Dämmmaterialien aus dem Kernkraftwerk Stade. Die Antragstellung erfolgte am 8. März 2004. Nach erfolgreicher Prüfung und Freigabe der Entsorgungsanlage wurde Woolrec vom Regierungspräsidium eine entsprechende Entsorgungsnachweis-Nummer zugewiesen. Diese lautet ENF54WR00059. Auch ein entsprechender Entsorgungsnachweis liegt dem RP Gießen seit März 2004 vor. Der darin erfasste Abfallschlüssel 170603 steht für „anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält“ und kennzeichnet KMF-Abfälle, die vornehmlich aus Abriss- oder Sanierungsmaßnahmen stammen.

3. Wie läuft das Nachweisverfahren im Detail ab?

Grundsätzlich dient das Nachweisverfahren dazu, den Weg der Abfälle von der Entstehung bis zur Entsorgung lückenlos zu verfolgen. Als Grundlage für die Nachweisführung bei der Beseitigung von gefährlichen Abfällen dienen das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie die Nachweisverordnung (NachwV). Nachweispflichtig sind neben den Abfallerzeugern und -entsorgern auch die Abfallbesitzer, -beförderer und -einsammler.

Darüber hinaus muss für die Verwertung oder gemeinwohlverträgliche Beseitigung gefährlicher Abfälle vorab ein entsprechender Entsorgungsnachweis vorgelegt werden. Dieser besteht aus der Verantwortlichen Erklärung des Abfallerzeugers, der Annahmeerklärung des Abfallentsorgers sowie der Bestätigung der zuständigen Behörde – in diesem Fall das Regierungspräsidium Gießen.

Sind die Verantwortliche Erklärung und die Annahmeerklärung ausgefüllt, übersendet der Abfallentsorger die Nachweiserklärungen seiner zuständigen Behörde. Die Behörde prüft die Einsendungen und bestätigt die Zulässigkeit des Entsorgungsweges. Damit verbunden ist die Zuteilung einer zwölfstelligen Entsorgungsnachweis-Nummer, die fortan auf sämtlichen Formblättern eingetragen wird. Anschließend kann mit der Entsorgung begonnen werden.

Auch die Entsorgung selbst wird mithilfe von Begleitscheinen umfassend dokumentiert. Erfasst sind u. a. die Entsorger-Nummer, die Entsorgungsnachweis-Nummer, der Abfallschlüssel sowie die bezogene Menge. Der Entsorger erhält bei der Annahme der Abfälle den Begleitschein vom Erzeuger bzw. Beförderer und hat diesen innerhalb von zehn Kalendertagen an die zuständige Behörde weiterzuleiten.

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